Defekt im Airbag-System : Warnleuchte im Armaturenbrett DAUER-ON !

  • @BeKroNOH
    Ich sag mal so: das ist DEINE Meinung. Die darfst Du gerne haben und vertreten.
    MEINE Meinung dazu ist: die Fahrt ohne Airbags ist zumutbar. Die Mobilitätsgarantie ist für den Pannenfall. Was das ist, hat @tosch
    geschrieben. Wie die Mobilitätsgarantie zu händeln ist, wurde bei der Fahrzeugübernahme geklärt. Sollte das bei Dir nicht der Fall gewesen sein, mußt Du das mit Deinem Händler klären.
    In Deinem Fall war es ganz klar ein Defekt, welcher von der Fahrzeuggarantie gedeckt ist. Das hätte wahrscheinlich im Rahmen der Garantie auch eine Werkstatt in England,Holland oder sonstwo behoben. Wenn nicht, hätte man dort fragen können, ob die Mobilitätsgarantie greift. Die jeweilige Werkstatt hätte das zwar nicht für Dich machen dürfen, Du wärest jedoch beraten worden.

  • ...hier die Hyundaiwerkstatt aufgesucht = was (m)ein ziemlicher Fehler war ; denn damit, bzw dadurch, konnte Hyundai die sogenannte "Mobilitätsgarantie" VERWEIGERN !!!


    Diese greift nur bei einer PANNE unterwegs, wo auch immer . . . Ich denke, DAS ist dem Namen HYUNDAI sehr unwürdig.

    Die Mobilitätsgarantie greift ab deiner Haustür und unterwegs, aber natürlich nicht mehr, wenn du schon in der Werkstatt auf dem Hof stehst. Wozu auch ? Wolltest du nochmal eine Runde um die Werkstatt geschleppt werden oder brauchtest du ein Hotelzimmer ? Die Reparatur selbst wird ja sowieso nicht von der Mobilitätsgarantie bezahlt, sondern von der Fahrzeuggarantie. Was ist dir denn an Leistung entgangen, zumal du ja zusätzlich noch einen kostenlosen Leihwagen erhalten hast ?

  • Fahrt ohne Airbag ist zwar technisch machbar, allerdings ist das Auto nach TÜV nicht mehr fahrtüchtig, d.h. keine Versicherung würde zahlen.
    De facto darf das Auto nicht bewegt werden.


    Allerdings dürfte das in die Kategorie fallen "Recht haben, aber kein Recht bekommen" - du hättest Anspruch auf Mobilitätsgarantie (wenn du sofort anrufst, nicht erst daheim !) aber die Telefonhotline wird dir mit hunderttausend Ausreden den Abschleppdienst verweigern.

    T-GDI ++ Schalter ++ 2WD ++ Intro-Edition 2015 ++ deutsches Modell ++ Ruby Wine ++ Huawei E8372 ++ Axton A580DSP ++ Pioneer TS-WX120A

  • Fahrt ohne Airbag ist zwar technisch machbar, allerdings ist das Auto nach TÜV nicht mehr fahrtüchtig, d.h. keine Versicherung würde zahlen.
    De facto darf das Auto nicht bewegt werden.


    Allerdings dürfte das in die Kategorie fallen "Recht haben, aber kein Recht bekommen" - du hättest Anspruch auf Mobilitätsgarantie (wenn du sofort anrufst, nicht erst daheim !) aber die Telefonhotline wird dir mit hunderttausend Ausreden den Abschleppdienst verweigern.

    Ich denke eher, das ist von Fall zu Fall anders, je nach persönlichem Ermessen vom Mitarbeiter der Hotline und es wird auch die Problemschilderung vom Anrufer incl. der Kommunikationsstärke eine Rolle spielen.

    Bj.05/2016////2,0 CRDI,Automatik, 185 PS, Thunder grey , EU-Wagen mit deutscher Vollausstattung, Panoramadach, AHK , Hundegitter, hohe Schalenmatten, Eberspächer Standheizung, Motorhaube foliert mit selbstheilender Steinschlagsschutzfolie, Heckschürze foliert in schwarz halbmatt, Schmutzfänger, Ladekantenschutz, Spurverbreiterung 30 mm je Achse, Hartpolitur mit Tiefenglanz, 19 Zoll Premium-Sommer-Felgen gepulvert in schwarz-matt.

  • Fahrt ohne Airbag ist zwar technisch machbar, allerdings ist das Auto nach TÜV nicht mehr fahrtüchtig, d.h. keine Versicherung würde zahlen.
    De facto darf das Auto nicht bewegt werden.


    Allerdings dürfte das in die Kategorie fallen "Recht haben, aber kein Recht bekommen" - du hättest Anspruch auf Mobilitätsgarantie (wenn du sofort anrufst, nicht erst daheim !) aber die Telefonhotline wird dir mit hunderttausend Ausreden den Abschleppdienst verweigern.

    Das sehe ich anders. Kein Autohersteller der Welt wird ein Fahrzeug einschleppen, weil die Airbagkontrolle leuchtet. Somit wird auch bei niemandem die Mobilitätsgarantie greifen; unabhängig, ob du von unterwegs anrufst oder direkt in die Werkstatt fährst.


    Wenn der Fehler unterwegs plötzlich auftaucht, ist natürlich der Versicherungsschutz gegeben. Das Auto ist sehr wohl fahrtüchtig. Keine Frage, das du so keinen TÜV bekommen würdest; aber nicht bei jedem Defekt verfällt der TÜV gleich. Das halte ich für ein Märchen. Sonst würde jedes Fahrzeug, an dem eine Leuchte gerade ausgefallen ist, ohne TÜV und Versicherungsschutz rumfahren :m0025:
    Klar darf ich mein Fahrzeug dann noch bewegen. Bei groben Mängeln (Bremsversagen o.ä.) sieht das natürlich anders aus. Aber mit dem Ausfall eines Airbags gefährde ich keine anderen Personen.


    Wenn mir die Werkstatt zusichert, das alle Airbags noch funktionieren, nur eben einer nicht wegen Defekt, würde ich auch mit dem Auto weiterfahren, bis die Teile da sind. Das sehe ich nicht als wirkliches Problem an.

    Ex Tu(c)ssi 1.6 Turbo 177 PS, Style, DCT, Hängerkupplung, LED Scheinwerfer, white-sand-metallic :P
    Und immer ausschließlich Handwäsche :thumbup:


    Aber nu ists passiert: Ab nächster Woche E Kona8)

  • @Maxinilian, Stbrumme, joko110 u.a.
    Besten Dank für Eure Meinungen dazu !
    Ich möchte - dieses Thema abschließend - nur noch sagen :
    Mit einer fehlenden Airbag-Anlage zu fahren, war und ist mein eigenes Risiko.

    Hier in der Werkstatt, sagte man mir erstmal (später eher NICHT zutreffend), dass
    bei Airbag-Leuchte-ON der G A N Z E Schutz elektronisch stillgelegt wird, und jeglicher Eingriff
    an den Leitungen UND dem Steuergerät (zB Abschalten einzelner Komponenten) unzulässig sei.
    Meinen Leihwagen hätte HYUNDAI sofort zusagen müssen, SO ist das "schofelig" gelaufen.
    Denn dieser ECHTFREUNDLICHE Werkstattleiter hat mir die Kosten erst nach der HYUNDAI-Absage erlassen !
    Hierzu also EOT, . . . bis zum nächsten Problem.
    CIAO
    BeKroNOH