Möchte nochmal auf die LED-Birnchen als Blinklicht eingehen.
Bei unserem Noch-Fahrzeug Chevrolet Cruze habe ich auch gleich nach dem Kauf LED-Blinkleuchten von Philips eingesetzt.
Bei der ersten TÜV-Abnahme habe ich das auch angegeben und die Original mitgenommen. Der TÜV-Prüfer wollte wissen welche ich eingesetzt hatte. Ich zeigte ihm die Verpackung und er sagte, diese sind ok. Aber keine anderen. Auf der Verpackung stand "StVZO zugelassen".
Der Wagen kam ohne Mängel durch den TÜV. Nun hatte der Prüfer keine Ahnung, oder das ist tatsächlich iO. Die Hauptscheinwerfer darf ich keinesfalls umrüsten. Dann erlischt die Betriebserlaubnis, so seine Worte.
Das waren meine Erfahrungen zu dem Thema. Letztlich bleibt das Risiko bei jedem selbst.