ist nichts unbedingt neues. Die Automobile Zukunft benötigt enorm viele Daten. Es ist nur darauf zu achten, wie man damit umgeht.
Die DSGV scheint schon andernorts seine Stilblüten zu treiben und
Aufmerksamkeitsassistent
-
-
Der TE hat die Vermutung geäußert ob u.U. Fahrlässigkeit seitens dem Versicherer unterstellt werden kann.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Egal woher dieser die Daten her hat, er darf sie nicht besitzen, und hat damit selbst schon mit dem Strafgesetzbuch zu tun. Also wird er Dich nicht angehen.
Was Versicherer und deren Verbände mit solchen Daten tun und womöglich interne Blacklisten führen, ist ein anderes Problem. -
der Müdigkeitsassistent ist doch nichts als ein nettes Gimmick, nicht mehr und nicht weniger. Dem sollte man keine zu große Beachtung schenken (noch nicht)
-
Der TE hat die Vermutung geäußert ob u.U. Fahrlässigkeit seitens dem Versicherer unterstellt werden kann.
Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Egal woher dieser die Daten her hat, er darf sie nicht besitzen, und hat damit selbst schon mit dem Strafgesetzbuch zu tun. Also wird er Dich nicht angehen.
Was Versicherer und deren Verbände mit solchen Daten tun und womöglich interne Blacklisten führen, ist ein anderes Problem.Wenn ein Gericht im Anlassfall die Daten benötigt werden sie darauf zugreifen! Alles was einer Wahrheitsfindung dienlich ist, wird verwendet.Es ist nur eine Zeitfrage wann es so weit ist.
-
Wenn ein Gericht im Anlassfall die Daten benötigt werden sie darauf zugreifen! Alles was einer Wahrheitsfindung dienlich ist, wird verwendet.Es ist nur eine Zeitfrage wann es so weit ist.
So gesehen hast Du recht. Ausschliessen kann man in dieser irren Gesellschaft eigentlich nichts mehr.
Na dann bin ich gespannt wann der erste Richter die Datenherausgabe verfügt, um zu wissen wann da Hyundai der Meinung war dass Du müde warst.... -
Ich bin seit 14 Jahren beruflich im Datenschutz und Informationssicherheit (ISMS, Iso27001) tätig und dadurch sehr sensibilisiert.
-
Nachtrag. Mitunter auch ein Grund dafür, dass ich den ganzen Firlefanz erst gar nicht in meinem Auto haben will.
-
Der Müdigkeitwarner registriert ja mehr oder weniger nur Abweichungen vom normalen Fahrbetrieb, sprich häufiges Spur verlassen oder korregieren der Lenkung also leichte Fahrfehler, ob man da wirklich müde ist in so einer Situation kann er nicht nachweisen, dazu gibt es keine systeme.
Das mit der Überwachung beim Autofahren geht bei anderen noch viel weiter, fragt mal bei BMW und co nach, dort kann die Werkstatt genau schauen wo du warst bzw. langefahren bist, mit Online Auswertung der Geschwindigkeit, Drehzahl, Gängen u.s.w., ich kenne das nur von einem Kollegen den die Werkstatt angerufen wann er seinen BMW denn endlich zum Service bringen möchte da er ja bald die Kilometer erreicht hat....
Gruß
Maik -
Das mit der Überwachung beim Autofahren geht bei anderen noch viel weiter, fragt mal bei BMW und co nach, dort kann die Werkstatt genau schauen wo du warst bzw. langefahren bist, mit Online Auswertung der Geschwindigkeit, Drehzahl, Gängen u.s.w., ich kenne das nur von einem Kollegen den die Werkstatt angerufen wann er seinen BMW denn endlich zum Service bringen möchte da er ja bald die Kilometer erreicht hat....
Gruß
MaikJa, richtig. Sogar Deine Mediadaten und Telefonbücher sind denen bekannt.
Ich wundere mich nur das da kein BMW und Co. Kunde auf die Barrikaden geht.Keiner von denen hat doch jemals eine Datenschutzerklärung oder Einwilligungsvereinbarung zur Erhebung persönlicher Daten gesehen, geschweige denn unterschrieben.
Somit schlichtweg illegal (auch wenn BMW und Co. der Meinung ist dass das ihre Daten und nicht der der Kunden sind).Mit dem Kaufvertrag von solch kommunikativen Autos würde ich sofort meine Rechte in Anspruch nehmen und die Telemetrie-Datenerhebung und Vorratsdatenspeicherung verweigern. Mit allen Konsequenzen. Diese fragwürdigen Hersteller-Dienste braucht kein Mensch.
Wenn nicht möglich, dann eben kein Kaufvertrag.
Fertig. Und Autos ohne Heimweh kaufen.Zum Thema:
Wo keine oder nicht genehmigte Daten, können diese auch nicht gegen Dich verwendet werden. Rechtslage heute. Ohne wenn und aber.Szenario. (muss ja nicht mal ein Unfall sein)
Ich stelle mir gerade einen teuren Garantiefall wg. krepiertem Motor o.ä. vor und die Burschen wollen Dir nachweisen daß dieses oder jenes nicht betriebsgerecht behandelt wurde. Die bekommen im Zweifelsfall noch Recht vor einem Richter. Und wenn Dir das als Zweitbesitzer passiert, wäre der Rechtsstreit wirklich lustig. -
In der BA weist Hyundai auf eingeschränkte Funktionen hin, wie bei Benutzung des Fahrspurassistenten, des Kollisionswarners, bei bestimmten Geschwindigkeiten, schlechte Erkennbarkeit der Fahrspuren, Wetter etc. Wenn das Fahren anstrengender wird und die Ermüdung schneller eintritt gibt er also auf. Also wieder eine Spielerei mehr im Auto.