aber auch mit ABE und Gutachten muss du zum Sachverständiger(TÜV, DEKRA, GTU etc.) zu Änderungssabnahme
Nicht unbedingt. Zu Zubehörfelgen sollte immer eine ABE gehören. Haben diese die gleichen Maße wie die möglichen Originalfelgen entfällt in der Regel die Abnahme. Ob eine Abnahme erforderlich ist und welche evtl. Änderungen am Fahrzeug etc. nötig sind, steht in der ABE. Oft sind paar mm weniger Einpresstiefe schon entscheident.
Die Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung hat mir beim TÜV ca. 30 € gekostet. In der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung des TÜV's steht bei mir folgender interessante Satz: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen."
Da ich mich in der Regel weder mit Fahrzeugpapieren noch mit Zulassungsstellen befasse, wird dies erst beim Verkauf erfolgen, falls die Räder dann überhaupt noch existieren.
Der Zettel vom TÜV liegt einfach im Auto. Aber was Preise und Prozedur betrifft, macht wahrscheinlich jede Prüfstelle ihr eigenes.