ich habe jetzt ein schönes gleichmäßiges Licht im Nebelscheinwerfer und
die Zulassung und den Versicherungsschutz für Dein Auto verloren.
Sorry der musste jetzt einfach sein.
VG Jim
ich habe jetzt ein schönes gleichmäßiges Licht im Nebelscheinwerfer und
die Zulassung und den Versicherungsschutz für Dein Auto verloren.
Sorry der musste jetzt einfach sein.
VG Jim
die Zulassung und den Versicherungsschutz für Dein Auto verloren.
Sorry der musste jetzt einfach sein.
VG Jim
Bleib mal auf dem Teppich. Das ist maximal leichte Fahrlässigkeit.
Die Versicherung zahlt bei Unfall sogar wenn man über Rot fährt.
Bleib mal auf dem Teppich. Das ist maximal leichte Fahrlässigkeit.Die Versicherung zahlt bei Unfall sogar wenn man über Rot fährt.
Autsch
Unabhängig davon, dass wegen der Nebler, die sich Lucky einbaut, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatsächlich niemand einen Aufstand machen wird: @Jim hat in der "Rechtstheorie" absolut recht - und von wegen "maximal leichte Fahrlässigkeit"...das ist natürlich Unsinn, ich kann die Teile nicht aus Versehen einbauen, sondern nur vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig - das zum strafrechtlichen Teil; für den Verlust von Zulassung und Versicherungsschutz brauchst du keinen subjektiven "Tatbeitrag" (Fahrlässigkeit oder Vorsatz), da reicht Ursache (Einbau dieser Leuchtmittel) - zwingende Folge (Verlust Betriebserlaubnis/Versicherungsschutz).
Und dass die Versicherung bei Unfällen nach Rotlichtverstößen zahlt - jo, dafür ist sie ja eine Versicherung...aber viel Spaß beim Regress, den die Versicherung bei vorsätzlichen Taten mit Sicherheit und bei grob fahrlässigen Verhalten mit einiger Wahrscheinlichkeit von dir fordern wird...
So, genug geklugscheißert am Sonntag...
Moin,
Bleib mal auf dem Teppich.
geht nicht, ich habe nur Laminat und Fliesenboden im Haus.
Die Versicherung zahlt bei Unfall sogar wenn man über Rot fährt.
Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen.
"Tuning ist eine individuelle Veränderung am Fahrwerk, Motor, Interieur oder der Karosserie des Fahrzeuges, wie zum Beispiel Tieferlegung, Wechsel auf breitere Reifen, getönte Scheiben, ein Spoiler als optische Veränderung, Motorleistung steigen und vieles mehr.
Je nach Art und Umfang der Umbauten müssen die Veränderungen am Fahrzeug in den Papieren vermerkt und den zuständigen Behörden gemeldet werden. *
Achtung! Verliert der Kfz-Halter die Zulassung aufgrund der Tuningmaßnahmen an seinem Auto, erlischt automatisch der Versicherungsschutz."
* Anmerkung: Was bei Teilen ohne ECE-Zulassung schwierig werden dürfte, bzw. eine Einzelabnahme bedeutet.
Ja anders Licht in den Nebelscheinwerfern fällt nicht so auf. Ändert aber nichts an den Tatsachen.
Ups - Willy war etwas schneller.
VG Jim
Aber nicht unbedingt alle Versicherungen zahlen bei grober Fahrlässigkeit ( Rotlicht überfahren) etc.
Alles anzeigenMoin,
geht nicht, ich habe nur Laminat und Fliesenboden im Haus.
Du vergleichst gerade Äpfel mit Birnen.
"Tuning ist eine individuelle Veränderung am Fahrwerk, Motor, Interieur oder der Karosserie des Fahrzeuges, wie zum Beispiel Tieferlegung, Wechsel auf breitere Reifen, getönte Scheiben, ein Spoiler als optische Veränderung, Motorleistung steigen und vieles mehr.
Je nach Art und Umfang der Umbauten müssen die Veränderungen am Fahrzeug in den Papieren vermerkt und den zuständigen Behörden gemeldet werden. *
Achtung! Verliert der Kfz-Halter die Zulassung aufgrund der Tuningmaßnahmen an seinem Auto, erlischt automatisch der Versicherungsschutz."
* Anmerkung: Was bei Teilen ohne ECE-Zulassung schwierig werden dürfte, bzw. eine Einzelabnahme bedeutet.
Ja anders Licht in den Nebelscheinwerfern fällt nicht so auf. Ändert aber nichts an den Tatsachen.
Ups - Willy war etwas schneller.
VG Jim
Ich bleibe bei meiner Meinung, auch wenn Du keinen Teppich hast.
Danach kräht kein Hahn. Hast Du wenigstens einen Hahn wenn Du schon keinen Teppich hast?
Für mich ist Fakt, dass man so was einfach genehmigen sollte. Wer noch Standlicht mit Glühfaden hat und das auf LED umrüstet verliert ja auch schon die Zulassung.
Ich finde das totalen Quatsch. Vor allem vor dem Hintergrund, dass bei hunderttausende VAG-Diesel rumfahren durften von denen das KBA wusste, das die gar nicht hätten fahren dürfen.
Für mich ist Fakt, dass man so was einfach genehmigen sollte.
Ja irgendwie hängt Deutschland und/oder die EU dabei bereits seit Jahren hinterher. Z.B. in den USA ist man da bereits weiter. Dort sind LED-Retrofits kein Problem und zugelassen. In der EU geht ohne EU- bzw. ECE-Prüfzeichen/Zulassung halt nichts.
Für die Zulassung von LED-Retrofits gab es ja u.a. auch schon mehrere Petitionen an den Bundestag, aber irgendwie verläuft das immer wieder im Sande.
Hier noch eine Info vom TÜV vom 01.03.2018 dazu. Also noch halbwegs aktuell.
Scheinwerfer, Bremsleuchten und alles, was am Auto nach außen leuchtet, gehört zu den “lichttechnischen Einrichtungen”. Damit diese Einrichtungen an einem Auto verbaut werden dürfen, werden sie grundsätzlich im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt. Eine nachträgliche Änderung an dieser lichttechnischen Einrichtung führt zum Erlöschen dieser Bauartgenehmigung. Hierunter zählt auch der Austausch der Lichtquellen, also der bisher verwendeten Glühlampen. Wenn die Betriebserlaubnis der lichttechnischen Einrichtungen erlischt, erlischt dadurch auch die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs, was bedeutet, dass man so nicht mehr durch die Gegend fahren darf. Einige Änderungen am Fahrzeug kann man durch eine Einzelabnahme nachträglich eintragen lassen. Aufgrund von Vorgaben des Kraftfahrt Bundesamtes können die lichttechnischen Einrichtungen jedoch nicht durch Einzelabnahmen eingetragen werden.
Im Klartext bedeutet das:
Birnen in Scheinwerfern dürfen nicht verändert werden. Das schreibt sowohl die deutsche, als auch die europäische Gesetzeslage vor.
Das auch eine Einzelabnahme nicht möglich sein soll war mir neu.
VG Jim
Also ich habe jetzt die Osram Retrofit H7 getestet und ich schicke sie wieder zurück denn überzeugt bin ich nicht
denn überzeugt bin ich nicht
Weil? Leuchtkraft, Qualität, Funktion ... ?
VG Jim