Tuning Beleuchtung(Leuchtmittel ohne Zulassung)

  • War in einem Video schon mal zu sehen was hier gepostet wurde.
    Als Bremslicht sollte man es vielleicht nicht benutzen aber naja als nebelleuchte .. in LED ist doch alles besser oder :thumbup: ?.


    Will mich im Frühjahr mal an die Tür LEDs wagen die Lucky schon verbaut hat.

  • Mach doch ein Kirmesauto daraus - mir doch (fast) egal. Davon abgesehen gibt es nicht umsonst eine StVZO. Auf das Zertifikat und eine gegossene (oder wie auch immer) E-Nummer würde ich nicht viel geben (zumindest gerade aus China).
    Zum Beispiel gab es früher so Bremsleuchten für die Hutablage (also eine links und eine rechts im Heckfenster). Heute sind diese verboten!
    Es macht schon Sinn, wenn die Rück- und Bremsleuchten als solche für den Hinterherfahrenden zu erkennen sind. Die verlinkten Lampen können niemals die gleiche Lichtintensität wie die Originalen aufweisen. Das birgt Gefahren!
    Und nun zu deinen restlichen Spielereien. (Einfach lesen und schlucken - wir haben mittlerweile echte Meinungsfreiheit.)
    Die Blinker in den Spiegelgläsern, kann ich mir vorstellen, blenden doch ordentlich bei Dunkelheit (nachts). Genauso würde ich mich mächtig wundern (um nicht das Wort ´Erschrecken´ zu nutzen) beim Vorbeifahren, wenn du deine Fahrertür aufmachst und es fängt da in Lauflicht an zu blinken. Leuchten o.k. , aber nicht blinken. Ein Blinklicht stellt immer eine größere Aufmerksamkeit dar. Denke daran an die normalen Blinker im Wagen zum Abbiegen - oder das blinkende Bremslicht bei einer Vollbremsung - Frontlichtblitzer bei Behördenfahrzeuge usw.
    Komme damit mal in eine richtige Kontrolle. Die werden dir die Hosen schon stramm ziehen.
    Ich habe mich lediglich zu den LED-Lampen in der hinteren Stoßstange angefangen zu äußern und mit diesem Beitrag zu den Rest (nicht, dass ich hier als Supernörgler abgestempelt werde). Deshalb auch der Anfangssatz von mir. Dabei immer wenigstens etwas Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen.


    PS: Ich finde es auch schön, dass ich mit Leuchten usw. rumspielen kann (habe schließlich was ´elektrisches´gelernt). Das mache ich aber auf meinem privaten Grundstück (Terrasse, Garage, Gartenhaus, Schuppen usw.) incl. ausgeklügelter Alarmtechnik.

    Tucson Intro Edition 2.0 CRDI 136PS AWD Automatik

  • Nabend AW-D,


    ganz freundlich gesagt:


    Meinungsfreiheit: Ja. Aber bitte doch höflich, oder !?
    Denn, was hat Mickymaus und nen 3 jähriger damit zu tun ?
    Warum ist Dir das nur "fast" egal , wenn jemand Kirmesautos liebt ???
    StVZO, die kennt jeder, und jeder kann da machen was er will, wenn es ihm beliebt.
    Aber was stört Dich daran ? Kann doch jeder machen was er will und mag, oder?


    Ich finde den Beitrag von @Luckytucsondriver genial, .... weiter so !!!!!

  • 1) möchte ich doch hoffen
    2) kann mich nicht erinnern unhöflich geworden zu sein
    3) Bling, bling 8o (OK - gibt auch große Kinder, positiv gemeint)
    4) Text nicht verstanden: ´Fast´ weil ich auch Verkehrsteilnehmer bin, und die Liebe zu Kirmesautos hat hier wohl weniger was damit zu tun (wir leben hier in D und nicht USA oder wo auch immer - wo man aus Hubschrauber und LKW Fahrwerk ein zugelassenes Straßenfahrzeug macht) :saint:
    5) wie man sieht, wohl nicht, und können heißt nicht dürfen (erlaubt im Sinne von)
    6) siehe Antwort 4) und 5)


    Nun denke ich, könne wir es dabei belassen. :sleeping:
    Es war auch nur von mir ein freundlich gemachter Hinweis an Luckytucsondriver, damit er nicht seine ganze Energie umsonst in sowas investiert. Und ganze Energie meine ich nicht sooooo wörtlich. :)

    Tucson Intro Edition 2.0 CRDI 136PS AWD Automatik

  • Zum Beispiel gab es früher so Bremsleuchten für die Hutablage (also eine links und eine rechts im Heckfenster). Heute sind diese verboten!

    Nein, sind erlaubt! StVZO § 53 Absatz 2, letzter Satz: Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.

    Qapla'
    kaltxì


    Tucson 1.6 T-GDI (Facelift), 4WD, Premium, DSG, 177 PS, Prins Gasanlage.

  • Nein, sind erlaubt! StVZO § 53 Absatz 2, letzter Satz: Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.

    wow, nicht schlecht...Nicht schlecht 8o

  • Ich hatte diese Spiegel Blinker schon im IXI und das hat weder beim TÜV noch bei der Polizeikontrolle jemand gestört und blenden tut es auch nicht dafür sind leds viel zu schwach ist vielleicht durch das Fotografieren zu stark gedeutet aber ist auch wurscht. Ich hatte sogar das Hyundai Emblem als Bremsleuchte und die Polizei hat es nicht gejuckt.