Sind Auszüge aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, also keinerlei Unterschiede.
Gefährliche Aussage... Das BGB kennt nur „Verbraucher“ und „Unternehmer“ - und es kennt zum Beispiel auch keinen „Privatverkauf“. Wer wann was ist, richtet sich mangels eindeutiger Definition immer nach dem Einzelfall, die Folgen sind allerdings gravierend: So muss der Unternehmer neben bestimmten steuerlichen Pflichten Verbraucherschutzrechte beachten, v.a. Gewährleistungspflichten und Widerrufsrecht - diese kann ein Privater (Verbraucher lt. BGB) ausschließen, ein Unternehmer nicht). Daher - definitiv gravierende Unterschiede vorhanden!!!