Moin,
Was habt ihr für Kaufverträge bekommen wenn ihr ein Auto mit Tageszulassung gekauft habt?
Neuwagen Vertrag mit 2 Jahre Gewährleistung?
oder
Gebrauchtwagen Vertrag mit 1 Jahr Gewährleistung?
Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2005, Az. VIII ZR 109/04, vertrat dieser die Auffassung, dass ein Fahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen im Sinne von fabrikneu anzusehen sei, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch eine längere Standzeit bedingte Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen.
--> Auch für Fahrzeuge mit einer Tageszulassung gilt, unter den o.g. Voraussetzungen, eine 2-jährige Gewährleistung.
Und wenn ich (nun mit klareren Kopf) die Hyundai Ausstattung mit Assistenten, die ich haben will, mit z.B. den Angeboten vom Tiguan vergleiche, ist der Tuscon nicht billiger, ja zum Teil eher teurer.
Niemals ist ein Tiguan mit vergleichbarer Ausstattung billiger.
VG Jim