Ist das überkleben des Blauen EU Labels auf der linken Seite des Kennzeichens zulässig?
Ich persönlich würde an dem Amtlichen Kennzeichen NICHTS verändern, da bettelt man ja schon förmlich nach einer Kontrolle.
Gruß
Maik
Ist das überkleben des Blauen EU Labels auf der linken Seite des Kennzeichens zulässig?
Ich persönlich würde an dem Amtlichen Kennzeichen NICHTS verändern, da bettelt man ja schon förmlich nach einer Kontrolle.
Gruß
Maik
Habe ja schon geschrieben, dass da nichts beklebt werden darf. Aber was ist eigentlich mit dem runden, weißen Kleber, den einige über die alte AU Plakette geklebt haben? Theoretisch müsste im Gesetz dort auch eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
der Kontrollaufwand und Bestrafung wäre zu groß.
Vl. ist die Wahrscheinlichkeit gering, aber meine Mutter hat schon mal ein Knöllchen für die Fälligkeit der ASU Plakette bekommen. Ist aber schon paar Jahre her. Daher würde ich keine Manipulationen am Nummernschild durchführen.
Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es sich (auch finanziell) nicht lohnt einen Fahrzeugführer deshalb anzuhalten. Es gibt Wichtigeres, und vor allen Dingen finanziell lohnendere Verstöße, die man kontrolliert oder kontrollieren sollte.
Gestern habe ich wieder einen mobilen Blitzer gesehen. Wohnsiedlung zu Ende, dann ein Waldstück und dann Ortsausgangsschild. Zwischen letztem Wohnhaus und Schild ca. 500m. Mittendrin der Blitzer.
Was ist jetzt lukrativer?
kommt darauf an, von welchem Blickwinkel das man sieht
Als Staatsdiener bin ich daran interessiert meine monatliche 'Entschädigung' zu stabilisieren.