Tristen Crow,
Neeeee du, kauf dir lieber einen Neuen, momentan sind sie so günstig.
Looooollll....Sorry, aber ich konnte mir den Scherz nicht verkneifen, außerdem habe ich meinen Dicken seit 10/17 und bin bis auf Kleinigkeiten zufrieden...
Tristen Crow,
Neeeee du, kauf dir lieber einen Neuen, momentan sind sie so günstig.
Looooollll....Sorry, aber ich konnte mir den Scherz nicht verkneifen, außerdem habe ich meinen Dicken seit 10/17 und bin bis auf Kleinigkeiten zufrieden...
Naja, ist ja wirklich neues drin schade nur das Hyundai das wichtigste wieder nicht einbaut. Ein Fahrzeug mit Navi und allen möglichem Schickimicki, nur ein für die Sicherheit absolut notwendiges Teil, die Sprachsteuerung zur Bedienung fehlt. Bin mal gespannt wann der Gesetzgeber die Bedienung per Touchscreen genauso wie das Bedienen des Smartphones verbietet, es ist ja eigendlich nichts anderes. Im Gegenteil es ist noch schlimmer, da der Blick viel länger abgelenkt wirkt.
Sprachsteuerung wäre auch mir wirklich das einzig fehlende.
Wenn man das von seinem Vorgängerfahrzeug gewohnt ist/war,
vermisst man das schon sehr.
Alles andere reicht mir so wie es ist, bin zufrieden.
Im Gegenteil es ist noch schlimmer, da der Blick viel länger abgelenkt wirkt.
Es besteht durchaus die Möglichkeit das Navi bei stehendem Fahrzeug einzustellen. Das ist sowieso die sicherste Variante, denn auch bei Sprachsteuerung ist man mächtig abgelenkt, weil man dauernd überprüfen muss, ob das Teil einen auch richtig verstanden hat. Mir geht es jedenfalls so. In meinem zweiten Fahrzeug benutze ich die Sprachsteuerung, obwohl vorhanden, deshalb auch nicht.
Es besteht durchaus die Möglichkeit das Navi bei stehendem Fahrzeug einzustellen
Das mache ich immer so, ich ändere ja nicht alle 10 Minuten mein Ziel.
Moin,
Bin mal gespannt wann der Gesetzgeber die Bedienung per Touchscreen genauso wie das Bedienen des Smartphones verbietet, es ist ja eigendlich nichts anderes. Im Gegenteil es ist noch schlimmer, da der Blick viel länger abgelenkt wirkt.
es ist noch nicht gänzlich verboten, aber seit 17. Oktober 2017 sind die Regeln verschäft worden:
Das Bundesverkehrministerium hat das Handy-Verbot erweitert und verschärft. Künftig ist jede Ablenkung durch jedes elektronische Gerät verboten, etwa bei der Eingabe des Ziels im Navigationsgerät. Erlaubt bleibt die Bedienung von Geräten, wenn „nur eine kurze Blickzuwendung“ ausreicht. Ausnahme: Der Wagen steht und der Motor ist vollständig abgeschaltet. Der Ampelhalt alleine reicht nicht – auch nicht, wenn eine Start-Stopp-Automatik den Motor abschaltet. Welche Bedienung genau noch erlaubt oder schon verboten ist, lässt sich kaum sagen. test.de glaubt: Erlaubt bleibt ein kurzer Blick (wie auf den Tacho) und die einem einfachen Tastendruck entsprechende Bedienung. Alles, was darüber hinaus geht, ist verboten. Das gilt nicht nur für externe Geräte wie Smartphones oder Navigationsgeräte, sondern auch für ins Auto eingebaute Musik-, Navigations- und sonstige Geräte. Navigationsgeräte ohne Sprachsteuerung erst während der Fahrt zu programmieren, ist ab Donnerstag tabu.
Geldbußen bei Verstößen:
100 Euro + 1 Punkt
mit Gefährdung: 150 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung: 200 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot
für Radfahrer: 55 Euro
Quelle: https://www.test.de/Verkehrsre…ere-Bussgelder-5238589-0/
Außerdem kann es auch Probleme mit der Versichung geben:
"Grundsätzlich gelten für alle Navigationshilfen – ob digitales Navi oder klassische Landkarte – dieselben Regelungen. “Bei einem Unfall wird so etwas oft als grob fahrlässig bewertet”, erklärt Torsten Nils Unger von R+V24. Dann könne es sein, dass der Autofahrer einen Teil der Schuld zugesprochen bekommt – selbst wenn er den Unfall nicht verschuldet hat. Zudem könne sich die Kfz-Versicherung unter Umständen weigern, den gesamten Schaden zu übernehmen."
Quelle: R+V Versicherung
Tja was ist dann eine kurze und was eine zu lange Bedienung des Navi.
VG Jim
Bei vielen Modellen wird ja auch das Fahrzeug über Touchscreen bedient. Da kann niemand mehr unterscheiden, ob Navi oder Radio oder Fahrgestelleinstellung oder Heizung... Und dann die Untermenüs..
Für alles wird die Betriebserlaubnis erteilt.
Bei vielen Modellen wird ja auch das Fahrzeug über Touchscreen bedient. Da kann niemand mehr unterscheiden, ob Navi oder Radio oder Fahrgestelleinstellung oder Heizung... Und dann die Untermenüs..
Stimmt, daran hatte ich noch gar nicht gedacht.
Es ist sicherlich richtig das man sich während der Fahrt möglichst nicht ablenken lassen sollte und insofern ist es sicherlich richtig das der Gesetzgeber ein Fehlverhalten ahnden will/wird, aber ich sehe da schon wieder die Diskussionen mit der "Rennleitung", den Versicherungen und vor den Gerichten, was erlaubt ist und was nicht. Eigentlich ist es unmöglich hier etwas Genaues zu definieren.
Also ich will ja nix sagen, aber kuckt euch den neuen Audi A7 Sportback an. Wenn man da nicht abgelenkt wird mit all dem Schnick schnack, dann weiss ich auch nicht.
Da muss man jo schon fast 30 Sekunden opfern um die richtige Temperatur einzustellen.
dann lieber einen Tucson fahren, der lenkt nicht ab