Autounfall - Lackschäden

  • Moin Tucson-Fahrer,


    mein Auto hat einen Unfall gehabt. Dabei wurden die beiden Türen auf der Fahrarseite gekratzt. Meine Fragen: kann ich die beiden Türen bei irgendeinem Werkstatt ohne Hyundai Vertragswerkstatt erneut lackieren lassen? Was muss ich dabei beachten, damit der Garantieverlust beim Lackschaden vermieden wird?


    Ich danke EUCH sehr für hilfreiche Antworten!
    LG

  • Moinsen,


    also bei irgendeiner Werkstatt die zerkratzten Türen lackieren lassen in der Garantiezeit...eigentlich ein no go...., ich würde das nicht machen...da muss MANN in den sauren sprich nicht ganz billigen Apfel beißen...


    ODER


    Andere Frage, bei einem Neufahrzeug hat man ja eine Vollkasko normalerweise und wie wäre es da über die Versicherung das zu regulieren ??


    Rede mal mit deinem Freundlichen ob es da eine vernünftige Lösung gibt....

  • Fahr zu einer seriösen Karosserie/ Lackierwerkstatt die sind meistens etwas preiswerter und meistens auch qualifizierter in diesen Arbeiten. Die meisten Hyundaiwerkstätten arbeiten auch mit denen zusammen.Garantie für die durchgeführten Arbeiten gewähren die auch.

  • Smart Repair, oder Teillackieren wenn der Schaden nicht zu groß ist. Muss aber vor Ort entschieden werden. Was soll das mit der Garantie? Was reitet ihr immer so auf der Garantie herum? Den Nachweis zu erbringen, das vom Hersteller ein Lackierschaden vorliegt, ist eh äußerst schwierig.
    Ein guter Lackierer behebt den Schaden zu wesentlich günstigeren Kosten. Aber das muss letztdendlich jeder für sich selber entscheiden.

  • Was ich nicht ganz verstehe: das Auto hat einen Unfall gehabt, die Türen sind verkratzt.????
    Ob das dann ein "Unfall" war? Ohne Blechschaden - zumindest Dellen?
    Wenn es wirklich nur Kratzer sind kannst Du mMn zu jedem Lackierer fahren, da ein Hyundai-Händler wahrscheinlich selten auch eine Lackiererei hat. Sollte Blechschaden sein: laß es beim Freundlichen machen, evtl., wie schon oben geschrieben, mittels Vollkasko klären. Es gibt Rabattretter.
    Sprich doch einfach mal bei Hyundai vor!

  • Hallo Zusammen,


    Was Lackierarbeiten anbelangt gehe ich nur mehr zum Fachbetrieb meines Vertrauens. Ich schreibe das aus Erfahrung. Hab selber schon Autos Repariert bzw. Lackiert. Wenn es nicht Ordentlich gemacht ist, muss man mit dem Ergebnis Leben. Was die "Lackgarantie" betrifft, kann ich mich tosch anschließen. ^^


    LG André

    1,6l GDI, Bj.2017 in stargazing blue, Österreich Edition "25 Jahre", HAK-starr, Eibach Höherlegung an der HA, Hundeschutzgitter, Einstiegsleisten Edelstahl, ....

  • ich danke EUCH sehr für die Ratschläge. Der Kostenvoranschlag eines Vertragswerkstatts für das Lackieren (Material + Stundenlohn) für die beiden Türen beträgt ca. 1700 Euro Brutto. Das finde ich aber sehr teuer. Die Kosten wird von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.


    Zur Schadensregulierung: vor ein paar Tagen habe ich ein Formular der Versicherung des Unfallverursachers zum Ausfüllen bekommen. Da steht der Satz: "Wir werden den Schaden im Rahmen unserer Eintrittspflicht regulieren". Was versteht man darunter? Werden die Reparaturkosten und die Mietkosten eines Ersatzwagens während der Reparatur erstattet?


    Vielen Dank!

  • Ja.
    Du solltest evtl. nur nachweisen können, daß Du tatsächlich ein Ersatzauto benötigst. Wenn nicht, kannst Du Nutzungsausfall beantragen. Sollte kein Problem sein. Du solltest darauf achten, daß Dir nicht jedes Auto bezahlt wird, also nicht unbedingt einen z.B. Santa Fe mieten oder noch größer, sondern nur maximal gleichwertig zum Tucson oder eher eine Klasse kleiner.

  • vorrangig ist, das der Schaden behoben wird. Es hatte sich aus der Schilderung nicht lesen können, das es einen Verursacher gibt. In diesem Fall würde ich die Vertragswerkstatt mit dem Lackierbetrieb dessen Vertrauens den Schaden beheben lassen.
    Ersatzwagen ist in der Regel eine Klasse unter dem Fahrzeug mit dem Schaden.

  • Du hast bei mehrere Möglichkeiten:
    1. Hyundaiwerkstatt
    2. Abrechnung über Gutachten,lässt den Schaden dann beim Karrosseriebauer/ Lackierer beheben, dabei wird allerdings die MWSt nicht ausgezahlt, es bleibt dann meistens der ein oder andere Euro bei dir.
    3. Abrechnung über Abtretungserkärung, dann hast du mit nichts was zu tun.
    Wenn ein Gutachten erstellt wurde, achte auf den Wertverlust. Einen Schaden in der von dir angegebenen Höhe musst du beim Wiederverkauf angeben!
    Einen Nutzungsausfall bekommst du für den notwendigen Werkstattaufenthalt ohne Probleme meistens wenn du eine Fahrzeugklassen niedriger bleibst. Eine Wertminderung wird meistens nur nach Gutachten gezahlt, es sei denn du gehst zu einer vom Versicherer anerkannten guten Werkstatt.