Eine andere Frage ist dann ja die 100km/h Freigabe.
Soweit ich verstehe, muss das Zugfahrzeug mindestens so schwer, wie der (Wohn-)Anhänger sein, um 100km/h mit dem Gespann fahren zu dürfen.
Ich habe dazu jetzt eine Aufstellung gesehen, die beim Anhänger das zGG und beim Zugfahrzeug die Leermasse ansetzt.
Kann den Unfug einer Bestätigen? Das wäre ja mal wieder das Maximalprinzip. In der Realität werde ich wohl im Zugfahrzeug nicht mit der eingetragenen Leermasse unterwegs sein (ja, ich weiß, hier ist auch schon eine gewisse Menge Sprit und ein 70kg Fahrer berücksichtigt).
Mal ein Beispiel:
Leermasse Tucson = 1650kg
zGG Wohnwagen = 1700kg
Realität bei der Prüfung durch die Rennleitung:
Masse Tucson = 1900kg
Masse WOhnwagen = 1650kg
Blöd gefragt: Darf ich 100km/h fahren oder nicht?
Sollte die Rennleitung nach o.g. Papierlage gehen, müsste ich ihn zum Nachwiegen bringen