Frage vor Kauf

  • kein Problem... habe auch schon bestellt. :thumbup:

    EZ.11/2016 , Premium Automatik, White Sand, LED Innenraum , Drive-Emotion Heckspoiler
    Windabweiser, Einstiegsleisten Beleuchtet, Blaue LED Fußraumbe. Türprojektion Hyundai Logo , Subwoofer ATB25P, Marderschutz , Standheizung :love: , US-Konsolenabdeckung, Spiegel-Dashcam, Trittbretter, Keramikversiegelung 2fach, LED H7 Fernlicht, Allwetterreifen Imperial All Season Driver XL , 245/45 ZR19 102Y




  • Die Frage wird sein ob die Händler das mitmachen, ansonsten Austria ist EU da dürften keine Probleme entstehen. Was allerdings evtl. abzuklären ist sind unterschiedliche MwSt. Sätze und deren Behandlung.

  • Bei einem Privatkauf innerhalb der EU zahlst zu immer die MWSt des Kauflandes, hier also Österreich - insofern keine Probleme.

  • Geht um Zubehörteile, ist aber egal.
    Du brauchst eine Bescheinigung des Händlers zur Rechnung damit gehst du zu Zollamt dort wird die ausländische MwSt. erstattet und du zahlst die deutsche.
    Der Aufwand lohnt sich aber nur bei großem Unterschied zu deutschen Steuer.

  • Das ist auch falsch!
    Bezahlt wird erst mal im Kaufland!
    Wenn du z.B.ein Auto oder Zubehör kaufst in einem Land wo der MwSt. Satz höher liegt kannst du dir den bescheinigen lassen und auszahlen lassen bezw. verrechnen lassen mit unserer Fiskalstelle.
    So wurde mir das bei einer Anfrage für den Kauf in CZ erklärt

    :thumbup: seit dem 19.6.17 einen
    Sandweissen T-GDI Premiumausstattung +Alles ohne Panorama , Standheizung ,Anhängerkupplung, Edelstahlpedalset
    Hyundai Türleuchten und einige BLINKIBLINKIES


    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
    Kameradschaftliche Grüße
    Michael

  • O.k., alle haben irgendwie recht - und ich habe mit meiner vorschnellen Antwort einige Posts vorher ebenfalls recht und nicht recht :S
    Das Steuerrecht ist extrem kompliziert, sehr viele Details entscheiden...da könnte ich jetzt eine ellenlange Abhandlung schreiben. Unterschiede Onlinekauf und Kauf vor Ort, Wertgrenzen, MwSt-Rückerstattung usw....


    Ganz konkret zur Frage, ob Onlinekauf in A problemlos möglich ist: Der Verkäufer kann sich bis zu einem (mir aktuell nicht geläufigen) Schwellenwert seiner Gesamtumsätze entscheiden, ob er die MwSt im Kauf- oder Empfängerland berechnet und abführt. Oberhalb des Schwellenwertes muss er die MwSt des Empfängerlandes verlangen und an das Empfängerland abführen. Das ist auch der Grund, weshalb viele kleine Onlinehändler nicht ins EU-Ausland liefern - der Aufwand ist schon ziemlich groß. Insofern - von meiner Seite ziehe ich mich insofern aus der Diskussion zurück, da sie sehr schnell sehr komplex wird und hier im Forum wohl zu weit führt. In der Praxis: Einfach den Onlinehändler im EU-Ausland fragen, wie er es hält...

  • Sehr geil erklärt :thumbup:

    :thumbup: seit dem 19.6.17 einen
    Sandweissen T-GDI Premiumausstattung +Alles ohne Panorama , Standheizung ,Anhängerkupplung, Edelstahlpedalset
    Hyundai Türleuchten und einige BLINKIBLINKIES


    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
    Kameradschaftliche Grüße
    Michael