Das ist auch falsch!
Bezahlt wird erst mal im Kaufland!
Wenn du z.B.ein Auto oder Zubehör kaufst in einem Land wo der MwSt. Satz höher liegt kannst du dir den bescheinigen lassen und auszahlen lassen bezw. verrechnen lassen mit unserer Fiskalstelle.
So wurde mir das bei einer Anfrage für den Kauf in CZ erklärt
Wenn du mich meinst, ich habe nichts davon geschrieben das der Kaufgegenstand nicht im Kaufland bezahlt werden muss. Sondern nur das mit einer Bescheinigung des Händlers durch den Zoll die MwSt neu berechnet wird. Im übrigen ist der Ablauf genau so wie @WillyOne es sehr gut beschrieben hat.