Hallo allerseits,
ich hätte ein paar Frage zu einen Fahrzeug mit Tageszulassung.
Nächste Woche kann ich mein Tucson beim Händler abholen und habe gestern die Zulassungsbescheinigung II mit der Post bekommen, weil ich den Tucson Anfang August zulassen will.
Mit dem Händler war vereinbart, dass das Auto bei Ihnen im Sytem als Tageszulassung registriert wird, es aber nie bei der KFZ-Zulassungstelle angemeldet wird, ich somit Erstbesitzer sein werde und den Tag der Erstzulassung selbst bestimmen kann.
Jetzt kommt die Zulassungsbescheinigung mit der Post und da steht das Autohaus als Erstbesitzer mit Stempel von der Zulassungstelle von Anfang Juli drinn. Ich bin total angefressen! Das war so nicht vereinbart. Ich würde mich jetzt gerne informieren wie die Sachlage ist, wenn ich nächste Woche zum Händler fahre.
Könnt ihr mir bei unten stehenden Fragen etwas helfen.
- Ab wann läuft die 5 Jahresgarantie von Huyndai? (Tag der EZ, Datum Fahrzeugübergabe, Datum abgestempeltes Serviceheft, o.a)?
- Habe ich jetzt einen Neuwagen oder einen Gebrauchten gekauft?
- Wie verhält es sich mit der Kaskoversicherung, wird das Auto dort als Neuwagen geführt und bekommt man im Schadenfall die Neuwertenschädigung oder nur entsprechen eines Gebrauchtwagens den Zeitwert?
- Erzielt ein Auto mit Tageszulassung (Zweibesitzer), beim Wiederverkauf in 1-2 Jahern einen geringeren Verkaufspreis? Wenn ja wie hoch wäre dieser Wertverlust einzuschätzen?
Vielen Dank
Grüße Henning