Hi,
hast Du das denn nicht vor dem Kauf oder der Abholung gesehen?
Muss er es überhaupt auf seine Kosten entfernen? Habe ich da Anspruch drauf ? Wie gesagt, als gebraucht gekauft
Grundsätzlich hast Du beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges von einem Händler ein Jahr gesetzliche Gewährleistung. Das betrifft aber nur Mängel die nach dem Kauf auftreten, oder halt versteckte Mängel.
Offentsichtliche Mängel, wie z.B. diese schlechte Folierung, oder auch Kratzer, Beulen usw., die bereits vor dem Kauf bestanden haben, hättest Du durchaus vor dem Kauf sehen können/müssen und somit hast Du diese quasi mit dem Kauf akzeptiert.
Ich hoffe für Dich das der Händler ein Einsehen hat und diesen Pfusch auf seine Kosten beseitigt.
BTW: Ich kann mir auch nicht vorstellen das dem Händler das nicht bekannt war - so offensichtlich wie das ist.
Ups - Ubs war etwas schneller.
VG Jim