Mal ne doofe Frage von mir.
Habe vor mir einen Satz BBS Felgen und Reifen für den Winter zu zu legen. muss ich denn überhaupt diese mit RDS nachrüsten?
Und was passiert wenn ich Mit Felgen ohne RDS fahre?
Gibt es einen Dauer Fehlermeldung oder kurzen Hinweis beim starten ?
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bei mir hat dauernd reifendrucksystem Fehler gemeldet
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1. Es erlischt die Betriebserlaubnis, da eine Überwachung seit 01.11.2014 für Neuwagen vorgeschrieben ist, für neue Modelle schon seit 2012.
2. Dich werden laufend Fehlermeldungen nerven. -
.... zumal die Nachrüstung auch kein Riesenaufwand ist und die Sensoren (Schrader....) vom System automatisch erkannt werden.
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Noch was @ ariel555 es gibt keine doofen Fragen nur selbige Antworten....
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Also das die betriebserlaubnis erlischt bezweifel ich stark. DasaDas würde ja bedeuten wenn die eingebauten sensoren morgen den geist aufgeben und du mitten im urlaub bist, zb weil die batterien defekt sind, erlischt die btriebserlaubnis und du darfst nicjt mehr fahren.
Ich denke es ist ein nicht zu verachtender verstoß gegen bestehendes gesetz und wird neben ständiger fehlermeldungen auch sehr teuer. Die polizei könnte wohl auch stilllegen wenn sie dir das vorsätzlich unterstellt.
Aber betriebserlaubnis bedeutet zulassung und versicherung etc.
Fällt mir schwer zu glauben aber ich lasse mich gern belehren -
Naja, da kann man sicher drüber diskutieren. Fehlende Sensoren sind ja kein Defekt, sondern vergleichbar mit demontierten oder nicht vorhandenen zulassungsrelevanten Teilen, einfach ein "No go".
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Also es kost ja nicht die Welt wenn man sich ordentlich ausrüstet, habe heute mal nach Winterreifen inkl. Alu-Felgen geschaut, wobei man für Felgen richtig Geld in die Hand nehmen kann, muss aber nicht sein, sind ja fürn Winter wenns darußen grau und matschig ist....nee, also für 750 Ocken inkl. den Sensoren biste günstig dabei, denk ich mal.....
Und wer Tucson fahren kann, was ja auch nicht gerade billig ist.....na der hat doch die paar Kröten für eine Ausrüstung die u. U. 5- 8 Jahre hält, rechne das mal aufs Jahr....und in 5 Jahren fahre ich sicher das Nachfolgemodell, oder doch was elektrisches, man wird sehen was die uns aufs Auge drücken....
Keine Aufregung, dafür ist doch das Leben wirklich zu kurz....oder ???
LG
Heinerach ja, fast vergessen, mein Freundlicher will für den Satz ohne Sensoren 1.100,00 schlappe Lappen, nö nee, dem sach ich ab....
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Auskunft ADAC Rechtsabteilung dazu:
Nicht funktionierendes RDKS: Bisher kein eigener Bußgeldtatbestand
Deaktivierung der RDKS-Funktion: Ausnahmslos nicht zulässig, jedoch bisher nicht bußgeldbewehrt. Die Entscheidung, ob die Betriebsgenehmigung erlischt, liegt im Entscheidungsbereich der Zulassungsbehörde (eigene Anmerkung: Ist also nicht ausgeschlossen)Wobei natürlich offen ist,ob einen Nichtverwendung von Sensoren eine Deaktivierung darstellt...
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Beim TüV wird es als geringer Mangel eingestuft.
Die deutsche Autoindustrie verarscht die ganze Welt und hier macht man sich Gedanken, ob ein fehlender Sensor oder ein falsches Innenlichtbirnchen strafrechtliche Konsequenzen haben.
Schon ein wenig typisch deutsch.
Grinsender
Andreas