Bei der Aktivierung der Funktion wird ja jeder Nutzer gefragt, ob die Funktion im jeweiligen Land zulässig ist. Obiger Permanentgoogler aus #198 kann das also ganz gelassen mit sich selbst ausmachen.
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Ja und in der Schweiz ist es verboten und deshalb hat Hyundai das blockiert....
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Die Blitzer kommen von TomTom , hat mit Hyundai Update nichts zu tun.
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Die Blitzer kommen von TomTom , hat mit Hyundai Update nichts zu tun.
Das ist soweit richtig.
Wenn aber ein neues Update für das Radio / Navigationssystem kommt, dann kann Hyundai aber mit diesem die Funktion vollkommen deaktivieren, die Staudaten kommen dann aber dennnoch rein.
Fahr mal in die Schweiz, mit überfahren der "Grenze" geht auch automatisch das Kamerasymbol zum Blitzer melden weg, Staudaten kommen aber noch online rein.
Gruß
Maik -
Die Software schreibt sich doch nicht um , sondern TomTom sendet dort keine Blitzer
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Die Software schreibt sich doch nicht um , sondern TomTom sendet dort keine Blitzer
TomTom wird schon die Blitzer weiter senden, denn das wird ja auch von anderen Geräten noch genutzt und ist ja auch in anderen Ländern noch erlaubt, nur wenn Hyundai in einem der nächsten Firmwareupdates der sache dann einen Riegel vor schiebt dann ist schluß mit den Blitzermeldungen im Navi wie es jetzt schon in der Schweiz so ist.
Gruß
Maik -
In der BA von TomTom Live stehen doch die Länder wo eben gewisse Information nicht gesendet werden.
Hyundai ist das egal -
von wann ist die BA und wann wurde die Änderung zu den Blitzer Apps veröffentlicht?
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ist meine originale aus 9/15 und seitdem habe ich in Österreich das Kamerasymbol und in der Schweiz nicht
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von wann ist die BA und wann wurde die Änderung zu den Blitzer Apps veröffentlicht?
Autofahrer, die künftig mit laufender Blitzer-App oder Blitzerwarner-Funktion eines Navigationsgerätes fahren, machen sich strafbar.
In der Gesetzenovelle wurde dem § 23 der StVO ein entsprechender Passus hinzufügt.Der Bundesrat hat der Gesetzesnovelle am 14.02.2020 zugestimmt, sobald die neue Version des § 23 Abs. 1 StVO im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist, tritt es mit dem dort genannten Datum in Kraft.
In den letzten Bundesgesetzblättern Nr. 7 vom 19.02.2020 und Nr. 8 vom 21.02.2020 wurde bisher nichts veröffentlicht, daher steht m. E. die Veröffentlichung im Bundesgesetzballt noch aus und somit die Rechtswirksamkeit.Anmerkung: Kurios ist, dass der geänderte § 23 Abs.1 StVO sich weiterhin nur auf den Fahrzeugführer, nicht aber auf den Beifahrer bezieht, ob und wie das in der Praxis umzusetzen ist bezweifeln bereits jetzt etliche
Verkehr- und Rechtsexperten. Ebenso kurios ist, dass die Polizei weiterhin berechtigt ist, Radarwarngeräte zu beschlagnahmen und Störsender einzuziehen und zu zerstören.
Smartphones und Navigationsgeräte hingegen bleiben beim Besitzer, da deren vorrangige Funktion nicht das Warnen vor Blitzern ist.