Ich habe nichts anderes erwartet, wie vermutlich viele hier - aber zwischen erwarten oder vermuten einerseits und nunmehr wissen andererseits liegt halt der entscheidende Unterschied
Edelstahl- bzw. Aluminium-Pedalerie
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habe Anfrage gestellt , wegen Kauf Stornieren. !!!!! ( Verkäufer u. Ebay )Das mit der ABE habe ich nicht beachtet. .
Viele Grüße aus DD. TinoUnd ?? Wie ist es mit dem stonieren ausgegangen?
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Also ich sehe das so - wenns einer genau haben will:
Die Pedale gibt es für den KIA Sportage GT Line
zB: das Bremspedalgummi und Gaspedal oder Set für Automatik usw. die gibt es auch für den Schalter....und für den Hyundai Sonata zB. diese da OEM Pedalset
ich habe die Nummern überprüft - ja die gibt es wirklich! - wenn jetzt einer es Ausprobieren will ob die Teile auch in den Tucson passen - vor allem die Sportage GT Line Teile also ich denke die passen 1:1....
demnach haben die eine Zulassung, damit sind sie auch geprüft und erlaubt....Also wenn mich jemand fragt sind die Pedale in meinem Tucson vom Sonata...
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Die Teile sind doch für bestimmte Fahrzeuge zugelassen. Nur weil ein Teil generell zugelassen ist, kann man es nicht irgendwo einbauen. Das wirst Du wohl abnehmen lassen müssen.
So mein Verständnis von dem Gelesenen.
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Und ?? Wie ist es mit dem stonieren ausgegangen?
Alles super gelaufen , Geld heute zurück bekommen ( PayPal ) .
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Mag sein, dass TÜV und DEKRA hier gerne verdienen möchten. Ich mache mir da absolut keinen Kopf. Hätte ich auch nur einen Funken Bedenken, ich hätte die Dinger niemals angebracht bzw. würde sie wieder demontieren. Allerdings sitzen die Teile wirklich dermaßen perfekt und fest, dass ich mir beim besten Willen kein Worst-Case-Szenario vorstellen kann, wo diese Pedale bei einer (unwahrscheinlichen) Kontrolle auffallen oder gar an einem Unfall Schuld sein könnten. Da wird sich niemals etwas lösen und für Probleme sorgen. Jegliche Bedenken sind rein theoretischer Natur.
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Beispiel: Unfall mit Personenschaden Polizei fragt Staatsanwaltschaft und die lässt Fahrzeuge erst einmal sicherstellen. Dann wird der Gutachter bestellt und der stellt fest, dass die Pedale....
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Ob Tüv oder Dekra oder sonstige Prüfstellen daran verdienen, ist völlig egal.
Tatsache ist eben das die StVZO eine Genehmigungspflicht vorgibt. Es ist jedem seine eigene Sache wie Er/Sie damit umgeht, wenn dann auch die Bereitschaft für die Tragung der Konsequenzen besteht, die hoffentlich keinen andere/ anderen schädigen.
Ich persönlich werde jedenfalls keine nicht zugelassenen oder nicht abgenommenes Teile am KFZ einsetzen und hoffe auf die Vernunft vieler dies auch nicht zu tun."Gemäß dem Beispielkatalog für Beurteilung von Änderungen gem. §19 Abs. 3
StVZO ist die Verwendung von s.g. Pedalaufsätzen genehmigungspflichtig, d.h.
es ist eine entsprechende Teilegenehmigung ABE / Teilegutachten)
erforderlich."
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Dann wird der Gutachter bestellt und der stellt fest, dass die Pedale....
... nicht schuld sein können ...
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.... aber das Fahrzeug durch nicht zugelassene Teile die Betriebserlaubnis verloren hat und der Fahrzeughalter zumindestens in Gefährderhaftung zu nehmen ist. Dies ist dann der Einstieg für Anwälte/ Versicherungen usw. zur Zivilklage.