Tagfahrlicht ausschalten

  • somit fährt man mit Standlich und Tagfahleuchten und das ist NICHT verboten


    Ja, stimmt. Habe meinen zuletzt mit Standlicht bei ausgeschaltetem Motor gesehen. :(


    Aber mit Standlicht am Tag fahren hat mich schon mal 20€ gekostet. Bin da an einer Herde Polizisten vorbei gefahren, die ihn von vorne und hinten gesehen haben. :)

    @Maik380 Dann weiss die Polizei das wohl aber auch nicht richtig ...???

  • Hallo,
    da bin ich mir aber nicht sicher, den Standlicht wie der Name schon sagt, darf nur im Stand betrieben werden und nicht während der Fahrt und das steht
    soviel ich mich noch erinnern kann auch in der STVO so drin. Das Tagfahrlicht ist auch etwas heller, das Standlich kann übersehen werden.
    Wenn ich mich nicht irre!

    Viele Grüße
    Wolfgang-PS


    :thumbup: Hyundai Tucson NX4 Prime Plug-in-Hybrid 4WD, Allrad, BJ 05 / 2021, Lederausstattung Grey, Panoramadach, Automatik, 260 PS mit Elektro, Standheizung Ebersbächer EasyStart Remonte +,:thumbup: :)

  • Steht im Paragraphen. Wenn man das Standlicht alleine anmacht, darf man da nicht mit fahren.


    "2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden."


    Bei den meisten Fahrzeugen ist das Standlicht nämlich immer an, wenn auch das Fahrlicht an ist. Dann dürften die ja gar nicht fahren, wenn man das Fahrlicht einschaltet aber das Standlicht mit an ist.


    Wenn man den Paragraphen nun wörtlich auslegt, dann wäre es auch erlaubt mit Standlicht zu fahren, wenn das Tagfahrlicht mit an ist.


    Also Maik380 hat völlig recht. Jetzt muss man nur den Paragraphen griffbereit haben, falls die Polizei was sagt.


    LG Andreas

  • Soweit ich weiss, ist @Maik380 Fahrlehrer, der sollte das ja wissen. ;)

    Das hat nicht viel zu sagen auch bin ich nur ein Mensch und kann mich irren, auf der Fahrlehrerschule wurde uns aber beigebracht wie man Gesetztetexte liest :m0008: .


    Gruß
    Maik

    Hyundai Tucson NX 4 N-Line Plug in Hybrid in Polar weiß mit allem was die Aufpreisliste her gegeben hat :D.

    Kilometerstand Aktuell seit 04.09.2021 beträgt 131.000 km ;)


    Der "alte" (TLE von 2016) fährt nun mit seinen über 300.000 km in 5 Jahren wo anders rum und kann den nächsten ärgern.

  • Das sagt mein Juraprofessor auch immer:
    Im Zweifel hilft ein Blick ins Gesetz, das aber dann auch mit ALLEN Satzzeichen gelesen wird."
    Und ich muss ihm uneingeschränkt Recht geben. :)

  • @tosch Ja. Versuche mal eine Rechtsauffassung mit einem Gesetz ohne Beachtung der Satzzeichen zu begründen. So schnell kannst du gar nicht reagieren, wie dich die Gegenpartei auseinandergenommen hat. :m0040:
    Es ist halt ein großer Unterschied ob Umgangssprachlich oder mit Gesetzen argumentiert wird. Bei dem einen geht fast alles, bei dem anderen ist jedes Komma, jeder Punkt, jeder Absatz entscheidend und das tollste dabei sind dann die eingeschobenen Halbsätze.

  • Ach ja, der § 17 der StVO, Ziffer (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren." regelt eindeutig den Gebrauch des Standlichtes.
    Meines Erachtens ist da auch kein Platz für eine Rechtsintepretation.

    Einmal editiert, zuletzt von DAhn ()