Richtig....du hast da was nicht verstanden, und zwar das Deine Betriebserlaubnis erlischt, weil es keine W5W Led mit Freigabe (E) gibt..... Sonst hätten wir das alle schon gemacht.
Streng genommen ist das völlig richtig so. Aber solange die Kennzeichenleuchten nicht heller sind wie die Frontscheinwerfer ( ), wird es keinen stören und es wird da auch im Falle eines Falles niemand danach fragen.
Dezent und Ordentlich ist die Devise, dann geht das schon.
Bemängelt wird, wenn es andere gefährdet oder blendet. Das ist bei LED w5w wohl eher nicht der Fall.