Hallo totte,
ich stehe gerade vor einer interessanten frage zur garantie eines im ausland mit tageszulassung importiertes fahrzeug. der verkäufer hat sich heute wie folgt dazu geäussert:
Emailverkehr:
Danke für Anfrage. Der Wagen steht hier bei uns in ........, hat eine ausländische TZ vom 5.7.2017 und Garantiebeginn der 5-Jahres Herstellergarantie vom 30.06.2017. Garantieheft liegt vor. Fahrzeug wurde da produziert wo alle Tucson produziert werden(Tschechien) und wurde dann aus Slowenien importiert.
Dafür, dass es die nächsten 5 Jahre noch die Firma Hyundai gibt und die Garantie erfüllt kann ich allerdings aus vielleicht verständlichen Gründen nicht garantieren. Das liegt nicht in unserer Hand.
Von uns gibt es aber darüber hinaus natürlich noch die gesetzliche Gewährleistung.
Nun kommt mal wieder runter.
Was ist an der Aussage des Händlers falsch?
Für den Bestand von Hyundai in 5 Jahren kann er doch nun wirklich nicht garantieren.
Er sagt aber weiter:
Wenn Hyundai in 5 Jahren wirklich nicht mehr existieren sollte, was ich, wie er wohl auch, für unwahrscheinlich hält, greift immer noch die gesetzliche Gewährleistung die er garantiert. Wobei sich dann die Frage stellt, existiert der Händler dann noch?
Also für mich ist die Beantwortung der Frage in der heutigen Zeit recht konkret. Garantie besteht, Garantieheft liegt vor.
Wie schnell es in der heutigen Zeit gehen kann zeigt uns jedoch der " Dieselskandal" vielleicht haben wir morgen einen " Benzinerskandal"?
Wenn es ein renommierter Händler ist, muss man schon ein gewisses Vertrauen in ihn habe, sonst bleibt bei diesen Fragen nur der Weg zum D Werkshändler dort bezahle ich diese " relative" Sicherheit dann eben. Doch das hypothetische Problem "Wenn es Hyundai in 5 Jahren nicht mehr gibt" ist dort ebenso vorhanden.
Also ich sehe dies völlig entspannt und würde an dieser Aussage keine Kaufentscheidung
festmachen.