EU_Import und ein paar Fragen

  • Mensch Klaus, dann hat sich ja alles doch noch zum Guten gewendet...nach deinem Beitrag in einem anderem Thread dachte ich schon, du wärest der erste (zumindest hier im Forum), den die seit 01.03.17 eigentlich gültigen Garantieregelungen im negativen Sinn erwischen. Dann ganz besonders viel Spaß mit deinem Dicken :m0004:


    Viele Grüße
    Willy

  • Am Donnerstag hole ich meinen Tucson 1,7 CRDI, DCT, Style, 19Zoll (kommt von den Özis - Style identisch mit Premium in Deutschland, Kurzanmeldung in Wien, Verkäufer DMLeasin Augsburg)
    Im Kaufvertrag steht 5 Jahre Garantie - schaun wir mal

  • Heute angemeldet.
    An alle die das noch vor sich haben, vergesst für die Anmeldung nichts.
    (TÜV Bescheinigung, ausl. Fahrzeugbrief + Abmeldebestätigung, Kaufbeleg, COC-Papier von Hyundai)


    Übrings ich erscheine in den Papieren als 1. Halter (obwohl Tageszulassung)

  • Da Garantie ab Erstzulassung gilt, dürfte bei vorhandenem "Vorbesitzer"
    auch keine vollen 5 Jahre Garantie mehr sein.


    Wobei ein Vorbesitzer das Fahrzeug ja auch nicht unbedingt angemeldet haben muß.


    Hatte die Möglichkeit ein EU Fahrzeug , Tageszulasseung mit 500km auf
    dem Tacho (angebliche Überführungsfahrt)für einen guten Preis zu bekommen.
    Aber die Tageszulassung lag schon ca 6 Monate zurück.
    Daher hab ich mich anders entschieden.

    Einmal editiert, zuletzt von game over ()

  • Ja genau da steht ein Strich,genau wie bei mir(Tageszulassung)!
    Weil man bei einem EU Fahrzeug nicht genau weiß wie viel Vorbesitzer er hatte!
    So hatte man mir das bei der Kfz-Zulassungsstelle erklärt!