EU_Import und ein paar Fragen

  • Servus,
    ich war gestern bei meinem Freundlichen um den Vertrag nochmal zu erweitern (wegen Nachrüstung Soundanlage). Habe Ihn auch mal gefragt wie sie es handhaben wenn ein Import-Auto zu Ihnen kommt mit einem Problem. Normale Reparaturen oder Wartungsarbeiten werden natürlich durchgeführt. Bei Garantieansprüchen wird untersucht wo der Fehler liegt, wobei die Arbeitszeit hierfür normal berechnet wird. Ist ein Garantiefall (defektes Teil lt. Garantiebestimmungen Hyundai, keine Verschleissteile) gegeben, wird dem Kunden angeboten das defekte Teil auszutauschen, wobei Hyundai die Kosten des/der Ersatzteile übernimmt, aber die Arbeitszeiten zum durchführen der Arbeiten zu seinen Lasten geht. Dem Kunden steht es natürlich frei, anschliessend mit Hyundai über die angefallenen Arbeitskosten zu verhandeln. Bei mir als Kunden mit einem bei dem Freundlichen gekauften sieht es da schon anders aus. Sollte ein Garantiefall gegeben sein, übernimmt der Freundliche die Abrechnung mit Hyundai.
    Grüsse

    Blue 1.7 CRDI DCT, Moon-Rock, Premium, Sicherheitspaket, Leder rot, Panoramaglasdach, Zubehör reichlich, D- Modell.
    Jungfernfahrt 30.06.2017 :D 06.07.2017 Soundeinbau Axton 580DSP und Eton RS11 Subwoofer; Türen gedämmt. :thumbup:

  • Moin in die Runde!


    Da muss ich jetzt doch noch meinen Senf dazugeben... :D


    @Hawkeye: Was dein Händler da treibt, geht ja so überhaupt nicht, ist in dieser Form sicherlich nicht zulässig und ich frage mich, was das soll. Es gibt definitiv nur zwei Möglichkeiten:
    Entweder das Fahrzeug hat Hyundai-Werksgarantie, dann hat der Freundliche alle Garantiearbeiten durchzuführen und die Abrechnung mit Hyundai zu erledigen, völlig egal, ob deutsches oder Importfahrzeug .
    Oder es hat keine Hyundai-Garantie...dann gibts auch keine Handlungsveranlassung für den Freundlichen.


    @Vogel7667
    Hi Klaus !
    Immer wieder: Abwarten, auf den Neuen freuen und dann abschließend klären. :thumbup:
    Was mich bei der gesamten Garantiegeschichte für Importfahrzeuge positiv gestimmt macht, ist die Tatsache, dass ich bisher noch von keinen Garantieverweigerungen seitens Hyundai gehört habe (dass einige Autohäuser querschießen, siehe oben, hat andere Gründe), weder hier noch in anderen Foren noch bei meinem FHH. Offensichtlich und vorbildlicherweise scheint Hyundai seine Verschärfungen im Hinblick auf EU-Importe nicht auf dem Rücken der Kunden auszutragen bzw. austragen zu wollen.


    Viele Grüße schickt euch
    Willy

    Einmal editiert, zuletzt von WillyOne ()

  • Wenn man die Garantiebedingungen liest (siehe oben) geht es Hyundai darum, das das Fahrzeug von einem autorisierten Händler an den Endkunden verkauft wird und nicht beim Fähnchenhändler. Da kann ich keinen Unterschied zwischen EU u. D erkennen.

  • Wenn man die Garantiebedingungen liest (siehe oben) geht es Hyundai darum, das das Fahrzeug von einem autorisierten Händler an den Endkunden verkauft wird und nicht beim Fähnchenhändler. Da kann ich keinen Unterschied zwischen EU u. D erkennen.

    Völlig richtig. Das Problem ist ganz einfach die Zwischenschaltung eines (deutschen) nicht autorisierten Händlers (also der klassische EU-Fahrzeughändler, der die diversen Preisunterschiede in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ausnutzt) beim Kauf eines Fahrzeugs. Hätte z.B. Klaus direkt beim autorisierten belgischen Händler gekauft, würde sich die Frage der 5-Jahresgarantie überhaupt nicht stellen, er hätte sie ganz einfach.

  • Hallo zusammen,



    habe im März meinen Tucson bekommen ,(EU Auto)
    Das Fahrzeug wurde in der Woche 8 / 2017 produziert. Es kommt aus Belgien bekam da in Belgien am 03.04.2017 eine Tageszulassung vom Belgischen Hyundaihändler.
    Serviceheft wurde von den Belgischen Hyundaihändler am 03.04.2017 abgestempelt und mir bei Übernahme in Köln beim EU Händler mit übergeben. Hat volle 5 Jahre Garantie. ( Garantiebeginn war ab den Tag der Zulassung in Belgien also der 03 04.2017) Mit 10 Tagen die die Garantie vor Übernahme begonnen hat kann ich gut Leben.
    Hab das Fahrzeug in Köln am 13.04.2017 mit Kilometerstand 3 KM abgeholt.



    Nur soviel dazu, das es keine Garantie und kein Serviceheft auf EU Autos gibt.



    Fahrzeug wurde auch automatisch bei Hyundai durch den Belgischen Händler registriert.
    Habe extra nochmal bei Hyundai angerufen und nachgefragt, ob das Fahrzeug zur Garantie angemeldet ist.Man sagte mir das Fahrzeug wurde am 03.04.2017 angemeldet.
    Nächste Frage war ob ich auch 5 Jahre Garantie habe,ja selbstverständlich haben sie 5 Jahre Garantie.


    Also lasst euch nicht verrückt machen mit der 5 Jahre Garantie, es gibt sie

    Bestellt: 21.02.2021,EZ am 09.03.2021 MHEV NX4 1,6 T-GDI 180 PS, iMT,48 V, Silky Bronze, "Style" EU aus Tschechien, ist wie deutsche "Prime" Ausführung, AHK, Goodyear Allwetter, 5 Jahre Garantie und viel günstiger als deutsche Ausführung, Honda CBR XX 1100


    Ciao

    Raimund

  • Hallo Renato,


    Ja du hast einfach Glück gehabt! Weil das Auto von dir noch vor dem 1. März 2017 gebaut wurde deswegen sind alle Fahrzeuge noch mit voller Garantie ausgestattet. Nur Fahrzeuge die nach dem 1.3 2007 gebaut worden sind haben keine volle Garantie laut Hyundai Deutschland

  • @Renti
    Alles was du schreibst entspricht voll den Garantiebedingungen von Hyundai (siehe auch weiter oben und auf der Hyundaiseite).


    @Vogel7667
    Wie nun schon hier mehrfach geschrieben, haben alle Hyundais 5 Jahre Garantie - Voraussetzung: Kauf vom autorisierten Händler, egal wo. Kauf aus anderen Kanälen = Risiko. Informieren sollte man sich, insbesondere bei diesen Werten, vor dem Kauf. Wer blind der Waschmittelwerbung folgt, sollte dies auch aushalten und kann dies nicht der Marke anlasten.

  • Servus,
    ich war gestern bei meinem Freundlichen um den Vertrag nochmal zu erweitern (wegen Nachrüstung Soundanlage). Habe Ihn auch mal gefragt wie sie es handhaben wenn ein Import-Auto zu Ihnen kommt mit einem Problem. Normale Reparaturen oder Wartungsarbeiten werden natürlich durchgeführt. Bei Garantieansprüchen wird untersucht wo der Fehler liegt, wobei die Arbeitszeit hierfür normal berechnet wird. Ist ein Garantiefall (defektes Teil lt. Garantiebestimmungen Hyundai, keine Verschleissteile) gegeben, wird dem Kunden angeboten das defekte Teil auszutauschen, wobei Hyundai die Kosten des/der Ersatzteile übernimmt, aber die Arbeitszeiten zum durchführen der Arbeiten zu seinen Lasten geht. Dem Kunden steht es natürlich frei, anschliessend mit Hyundai über die angefallenen Arbeitskosten zu verhandeln. Bei mir als Kunden mit einem bei dem Freundlichen gekauften sieht es da schon anders aus. Sollte ein Garantiefall gegeben sein, übernimmt der Freundliche die Abrechnung mit Hyundai.
    Grüsse

    Hawkeye: Was dein Händler da treibt, geht ja so überhaupt nicht, ist in dieser Form sicherlich nicht zulässig und ich frage mich, was das soll. Es gibt definitiv nur zwei Möglichkeiten:
    Entweder das Fahrzeug hat Hyundai-Werksgarantie, dann hat der Freundliche alle Garantiearbeiten durchzuführen und die Abrechnung mit Hyundai zu erledigen, völlig egal, ob deutsches oder Importfahrzeug .
    Oder es hat keine Hyundai-Garantie...dann gibts auch keine Handlungsveranlassung für den Freundlichen.

    Servus,
    muss da wohl ein Missverständnis klären. Wir reden hier nicht von Autos von autorisierten Hyundaihändlern, sondern von Re-Importen über Importhändler.
    Sry da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. Von Autorisierten Händlern werden die Importautos sehr wohl nach den Garantiebestimmungen von Hyundai
    von meinem Freundlichen behandelt.
    Grüsse

    Blue 1.7 CRDI DCT, Moon-Rock, Premium, Sicherheitspaket, Leder rot, Panoramaglasdach, Zubehör reichlich, D- Modell.
    Jungfernfahrt 30.06.2017 :D 06.07.2017 Soundeinbau Axton 580DSP und Eton RS11 Subwoofer; Türen gedämmt. :thumbup: