EU_Import und ein paar Fragen

  • Das entsprechende Datum für die neuen Garantierichtlinien ist nicht das Produktionsdatum sondern das Datum der Erstauslieferung des autorisierten Hyundai Händlers . Der Käufer eines EU- Fahrzeugs mit dem Auslieferungsdatum ab dem 1.3.2017 muss in Deutschland im Garantiefall dem Hyundaihändler sein Serviceheft , Kaufvertrag und Rechnung vorlegen . Ebenso muss er schriftlich bestätigen das er nichts von der neuen Garantieregelung weiß und somit vom Verkäufer arglistig getäuscht wurde . Es wurden wohl alle EU Importhändler darüber informiert . In diesem Fall übernimmt Hyundai die Reparaturkosten und wird sich mit dem Verkäufer auseinander setzen . So wurde es mir von meinem Hyundaihändler erklärt .


    Mit freundlichen Grüßen


    Moonrock

  • Höchst interessante Mitteilung, die du da bekommen hast. Sollte das tatsächlich so realisiert werden, ist das zumindest ein sehr kundenfreundlicher Zug von Hyundai Deutschland, die Endkunden nicht im Regen stehen zu lassen.

  • Diese Regelung wurde wohl letzte Woche für Hyundaihändler veröffentlicht . Somit weiß dann endlich jeder woran er ist . Ich denke mal das Käufer einer Tageszulassung nach dem Gewährleistungsgetz für Gebrauchtfahrzeuge behandelt werden .

  • ...Ich denke mal das Käufer einer Tageszulassung nach dem Gewährleistungsgetz für Gebrauchtfahrzeuge behandelt werden .

    Das hoffe ich allerdings nicht für die Tageszulassungskäufer; das wäre ziemlich fatal. Wenn Hyundai sich wie von dir oben beschrieben verhält, dann wäre hingegen auch der Tageszulassungskäufer m.E. Endkunde i.S. der Garantiebedingungen und würde damit in den Genus der 5-Jahresgarantie (seit EZ) kommen.

  • Hallo ihr Lieben! Also das ist jetzt etwas zu hoch für mich! Soll das bedeuten wenn ich jetzt mein Fahrzeug bekomme der ja bekanntlich aus Belgien kommt, und eine Tageszulassung aus Belgien von einem autorisierten Hyundai Händler hat, dass dieser dann nur mit der normalen Gewährleistung den Garantieanspruch hatte? Oder ist es so dass ich dann doch jetzt 5 Jahre Vollgarantie habe wenn ich zu Hyundai sagen würde ich wusste nicht dass mein EU Händler keine Garantie gibt?
    Min da jetzt ein wenig verwirrt also könnt ihr mir das eventuell noch mal einigermaßen schlüssig beschreiben?


    MfG
    Klaus

  • Hi Klaus,


    nach Moonrocks Ausführungen in Kombination mit meiner Lesart der Garantiebedingungen würde ich sagen, dass du die 5-Jahresgarantie hast...(siehe mein Beitrag 34). Dass hier nur die gesetzliche Gewährleistung greift, kann ich mir nicht vorstellen, zudem müsste die vom Verkäufer und nicht von Hyundai geleistet werden. Insofern - ich glaube nicht, dass du dir da einen großen Kopf machen musst :m0002:


    Viele Grüße
    Willy

  • Hi Willy,
    wir haben ja schon öfter darüber gesprochen (geschrieben)!
    Und nochmals danke für Deine häufigen und präzisen Aussagen! Wie schon gesagt ich muss eben abwarten was Hyundai Deutschland sagt.! Aber aufgrund der Tatsache dass ich ja ein Garantie Heft bekomme zwar ein belgisches sehe ich das eigentlich relativ positiv entgegen! Und wie gesagt ich werde mich auf jeden Fall melden wie es ausgegangen ist besten Dank noch mal für alles Willy bis dann


    Gruß
    Klaus

  • @Vogel7667


    Die Tageszulassung muss in deinem Fall auf einen Endverbraucher in Belgien erfolgen bevor das Fahrzeug nach Deutschland eingeführt wird oder dein Kaufvertrag muss mit einem autorisierten Händler abgeschlossen werden . Ist dies nicht der Fall kannst du nur bei einem Garantiefall die Erklärung der arglistigen Täuschung unterzeichnen und dann übernimmt Hyundai aus Kulanz die Reperaturkosten .


    Gruß Moonrock

  • @Moonrock,
    also reicht es nicht,nach Angaben deines Hyundai Händlers,wenn die Tageszulassung vom Autorisierten Hyundai Händler in Belgien durchgeführt worden ist?Finde ich dann aber trotzdem sehr komisch,weil ich ja gerade von diesem Belgischen Händler mein Garantie heft bekomme!Klar ist schon das ich den dicken von EU-Händler kaufe,aber wie gesagt mit dem Garantieheft ?(?(
    Na ja,muss halt warten bis er da ist und dann bei Hyundai Deutschland nachfragen!!


    Gruß
    Klaus

  • Lieber Klaus, lieber Moonrock,


    das Problem bei der gesamten Sache ist, dass wir weder die Intention noch die internen Vorgaben seitens Hyundai Deutschland kennen. Nach dem, was ich weiß und schwarz auf weiß lesen kann (Garantiebedingungen), was ich so unbestätigt gehört und gelesen habe und nun seit kurzer Zeit deiner Info, Moonrock, mache ich mir halt ein Bild und das sieht in Klaus' konkretem Fall wie in 34/36 beschrieben aus. Ob das stimmt? Ich glaube, ja...aber ich weiß eben nicht, was Hyundai mit den geänderten Garantieregelungen konkret bezwecken will, wie weit Hyundai bereit ist, durch strenge Auslegung Endkunden zu verärgern oder zu verlieren oder aber welchen wie starken Druck Hyundai auf die nicht-autorisierten Händler ausüben will und wie weit Hyundai da gehen will.Vielleicht weiß Hyundai selbst noch nicht mal, wie sie grundsätzlich mit der Thematik umgehen sollen, weil sich vielleicht das Thema in der Praxis viel komplexer entwickelt hat als ursprünglich gedacht. Alles unbekannt und im Zweifel reine Spekulation.
    Insofern, wie ja auch schon mehrfach festgestellt: Klaus, abwarten, auf den neuen freuen und wenn er da ist, alles verbindlich mit Hyundai klären...und ich bleibe dabei: Nach Moonrocks Mitteilung von vorhin bin ich optimistisch...


    Einen schönen Abend euch allen
    Willy