EU_Import und ein paar Fragen

  • Oder im Kaufvertrag eine 5-jährige Garantie schriftlich bestätigen lassen.

    Wobei es sich bei Hyundai um eine 5-Jahres-Neuwagengarantie mit reduzierter Garantie für Batterie, Reifen und Multimediaeinheit handelt.
    Mancher Händler und in letzter Zeit auch mancher Hersteller bietet beim genauen Betrachten erweiterte Garantien an, hinter denen sich Baugruppengarantien ähnlich der Anschlußgarantien verstecken, die doch so Manches ausschließen. Ich vermute, dass auch mancher EU-Händler in Zukunft Garantie über Garantieversicherer anbieten wird.
    Hier sollte man ganz genau hinsehen. Auch sind solche Garantien manchmal an bestimmte Durchsichten, Werkstätten, extra Ölwechsel und Öle gebunden. Mag das rechtens sein oder auch nicht...

  • Na zum Glück haben wir ja schon einen Thread zu diesen Thema wenn nicht sogar mehrere da könnt ihr da weiter diskutieren

  • Guten Abend, ich möchte das Thema nochmals kurz aufwärmen. Hatte Kontakt zu einem Händler, der mir die folgende Auskunft gegeben hat. Leider hat sich Hyundai dazu nicht geäussert. Kann jemand von Euch die Aussage des Händlers bewerten?


    "Vielen Dank für Ihre Fahrzeuganfrage. Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich um ein kurzfristig lieferbares Fahrzeug. Das Fahrzeug steht bei unserem ausländischen Lieferanten auf Lager. Ab Bestellung beträgt die Lieferzeit drei Wochen. Das Fahrzeug wird vor Zulassung auf den liefernden Importeur zugelassen und uns als Gebrauchtwagen verkauft. Aufgrund der Tatsache, dass uns der Importeur das Fahrzeug als Gebrauchtwagen verkauft und Ihre Endkundendaten an Ihn gemeldet werden, können wir das Fahrzeug mit einer fünfjährigen Garantie anbieten."


    Vielen DAnk

  • Hi Steffen,


    nachfolgend ein Auszug aus den Garantiebedingungen Hyundai, in dieser Form gültig ab dem 01.03.2017:


    "Das Hyundai Garantiepaket* für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde**...
    ** Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde..."


    Das kann und darf jetzt keine Rechtsberatung sein und ist auch definitiv keine, aber folgende Hinweise auf deine Fallbeschreibung:


    Der ausländische Händler lässt das Fahrzeug auf sich zum Zwecke des Weiterverkaufs zu...schon mal ein bisschen problematisch, außer er ist ein autorisierter Hyundai Vertragshändler. Dein deutscher Händler kauft das Fahrzeug von diesem ausländischen Händler zum Zwecke des Weiterverkaufs...Autsch ! Selbst wenn der ausländische Händler autorisierter Vertragshändler war, ist m.E. jetzt lt. Garantiebedingungen der Ofen aus, da dein deutscher Händler definitiv kein Endkunde i.S. der Garantiebedingungen ist. Umgehen ließe sich das m.E. nur dadurch, dass ein Kaufvertrag zwischen dir und dem ausländischen Händler geschlossen wird und der deutsche Händler quasi als reiner Vermittler auftritt - ob das wiederum rechtlich in Ordnung ist, darüber mögen sich andere Gedanken machen.
    Ich muss nochmals betonen, dass das meine höchstpersönliche Auffassung ist, die keinerlei Anspruch auf rechtliche Korrektheit erhebt.


    Wenn dein Händler sich sicher ist, soll er den 5-Jahres-Garantieanspruch unwiderruflich und eindeutig in den Kaufvertrag mit dir aufnehmen. Sollte dann was schief gehen, eröffnet sich dir dadurch die Möglichkeit, ihn in Anspruch zu nehmen (Rückabwicklung des Vertrags, Preisminderung...) - das würde nämlich m.E. einen schwerwiegenden Mangle an der Sache darstellen.


    Letztendlich wird Hyundai Deutschland über einen evtl. Garantieanspruch befinden - insofern würde ich die mit der genauen Fallkonstellation nochmals anschreiben und um verbindliche Auskunft bitten.


    Viele Grüße
    Willy

  • Hallo zusammen,


    auch ich habe das Problem(wie schon öfters geschildert),das ich mir ein EU-Fahrzeug bei Eurocar Thoma in Düren gekauft habe!
    Thoma versichert auch mir,die volle Garantie,ab Tagezulassung Belgien.Soll bedeuten(das Auto kommt in ca.3Wochen),das ich "angeblich"
    dann ab Juni die auch volle Garanrtie haben soll!
    Ich habe auch Bedenken und ein wenig Angst das es nicht ganz der Warheit entspricht,aber auf der Webseite von Eurocar Garnantiert man dem
    Kunden 3 bzw.5 Jahre volle Garantie.Alleine deswegen könnte man doch schon jemanden Hafttbar machen wenn das von Hyundai Deutschland
    abgelehnt werden sollte oder wie seht Ihr das??
    Ein Garantieheft werde ich ich auch bekommen(Belgisches natürlich),aber das sind doch auch schon gute vorraussichten,oder?
    Wie gesagt ich bin aber auch sehr verunsichert ?(?(?(?(
    Ich habe auch schon bei Hyundai Deutschland angerufen und nachgefragt ob ich die volle Garantie bekomme,die Antwort war:Wenn das Auto da ist
    alle Papiere zusenden und dann wird man mir mitteilen ob eine Garantie besteht oder nicht!
    Sollte das Baujahr bis Ende Februar gewesen sein,würde ich eh die 5 Jahre bekommen!
    Sollten wirklich alle Stricke reißen müsste ich meinen dicken notfalls mit einer Privaten Garantie Versicherung abdecken (ca.300 Euro pro Jahr)!!
    Aber nochmals,ich finde schon mit dem Anwerben 5 Jahre Voll Garantie bei meinem EU Händler könnte ich im Schadenfall diesen Rechtlich zur Sache ziehen??!!
    Eure Meinung zu dieser Sache wäre mir sehr wichtig!!!!
    Wie seht ihr das alle??


    Gruß aus Bocholt!!

  • Hi und guten Morgen Klaus,


    das Werben auf der Website mit 5 Jahren Garantie ist eben nur Werbung...und keine vertraglich zugesicherte Eigenschaft. Eine Haftung des Verkäufers alleine als Folge solcher Werbeaussagen ist für dich als Endverbraucher nur schwer durchsetzbar (da kannst du nur auf eine Freiwilligkeit des Verkäufers hoffen), wenn auch sicherlich nicht unmöglich (Stichwort: "irreführende Werbung"), bedingt dann aber sicherlich die Ochsentour durch die deutsche Gerichtsbarkeit oder mindestens die Einbindung eines Ombudsmanns, den es ja auch für solche Sachen gibt. Wie immer - alles kommt auf den Einzelfall an...


    Viele Grüße
    Willy

  • Hallo Willy,


    ja da hast Du sicher Recht! Ich hoffe jetzt einfach nue einmal auf das Wort meines Verkäufers!
    Aber die wären auch nicht ganz helle ,wenn man Kunden was verspricht und man kann das nicht einhalten!
    Ich denke mal,das ist keine Webung in eigener Sache!
    Wenn das die Runde machen sollte,kann er sein Geschäft ziemlich schnell zumachen!
    Aber wie schon gesagt,Notfalls werde ich das Auto mit einer Privaten Garantie Versicherung abdecken,oder eben halt hoffen das
    er vor dem 01.03 Produziert wurde!
    Ich freue mich echt total auf das Auto,aber solche ungeklärte Garantie Bedingungen haben doch immer einen bitteren Nachgeschmack!!