Hyundai streicht freiem Handel die Garantie

  • @drachen112


    „Ist jemand anderer Meinung?“


    Ja!!!


    Den entscheidenden Punkt hast du nicht erläutert: Hast du den Wagen über einen deutschen EU-Händler als Tageszulassung bezogen? Wenn ja, dann hast du Garantieprobleme, da du nicht als Endkunde bei einem autorisierten Hyundaihändler gem. Garantiebestimmungen gekauft hast.


    Hast du selbst bei dem belgische Hyundaihändler gekauft, dann stellt die Garantie kein Problem dar.
    Dieser entscheidende Unerschied ist aber bis zum Erbrechen hier im Thread erörtert worden...

  • Hallo zusammen,


    ich habe meinen vor einer Woche erhalten mit Herstelldatum 11/2017 (lt. GSW), Tageszulassung in Tschechien 03/2018 und Zulassung auf mich in D 04/2018.
    Warum sollte dann die Garantie nicht gelten? Fahrzeug wurde von Tschechischem Hyundai Händler an Endkunden verkauft (Tageszulassung Tschechien).
    Übergabe an mich mit "300km" gem. Kaufvertrag (EU-Händler in D).
    Also eigentlich alles erfüllt.
    Korrigiert mich wenn ich da auf dem falschen Zug sitze.


    Gruß
    Frank

    Sonnige Grüße aus Süddeutschland


    Frank
    __________________________________________________
    Tucson 1,6 T-GDI DCT 4WD Phantom Black, EU Premium Österreich

  • Hi Drachen bei mir ist 100% das selbe. Zulassung war im Juni 2017. Daher gehe ich davon aus das 5 Jahre abgesichert sind.


    Hab bald den ersten Service werde mal schauen was im System vermerkt würde.


    Mein Händler hat das auch explizit auf seiner Homepage erklärt.

  • @FrankO


    Die Tageszulassung auf sich selbst durch den CZ-Händler stellt keinen Verkauf an einen Endkunden dar...und eine Tageszulassung auf einen vorgeblichen Endkunden, sollte das der Fall sein, mit unmittelbarem Weiterverkauf an einen EU-Händler stellt m.E. eine Umgehung der Garantiebedingungen dar. Da wäre ich auf eine Reaktion von Hyundai Deutschland gespannt...

  • Vielleicht ist es besser, mal eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fallkonstellationen zur Garantiegewährung zu geben - die Fragen wiederholen sich ja ständig:


    1. Deutscher Endkunde (Anmerkung: Damit meine ich immer den „Endkunden“ i.S.d. Hyundai-Garantiebestimmungen) kauft beim deutschen Hyundai-Händler (damit meine ich auch zukünftig immer den autorisierten Hyundai-Händler i.S.d. Garantiebestimmungen) = logischerweise völlig problemlos


    2. Deutscher Endkunde kauft bei europäischem (=EWR + CH) Hyundai-Händler (z.B. eine Aachener kauft beim Händler in Maastricht/NL) = ebenfalls kein Problem


    3. Deutscher Kunde kauft z.B. bei einem Privatmann aus D oder NL, der selbst Endkunde war, einen gebrauchten Tucson = kein Problem mit der Restgarantie


    4. Endkunde kauft beim EU-Händler, der keine autorisierter Hyundai-Händler ist: Seit 03/2017 offiziell keine Garantie mehr, Hyundai war aber kulant. Seit kurzem sieht aber alles danach aus, dass Hyundai seine Garantiebedingungen nunmehr stringent umsetzt und keine Garantie mehr gewährt. Zu Tageszulassungen s.o.



    Dies sind die in meinen Augen wichtigsten Konstellationen. Eine abschließende Aufstellung ist das nicht.



    Viele Grüße
    Willy

  • Ich denke, dass die ganzen Diskussionen, die hier zum Thema 5-Jahresgarantie ja oder nein geführt werden, zu keinem vernünftigen Ergebnis führen. Sie beruhen m.E. teilweise auf gefährlichem Halbwissen, diffusem in die Glaskugel schauen, Vermutungen und persönlichen Auslegungen (nach eigenen Wünschen) der Garantiebedingungen.


    Es ist doch eigentlich ganz einfach: Hin zum FHH, der schaut ins Hyundai-System und sagt mir welchen Garantieumfang mein Fahrzeug genießt.
    Wer keinen FHH hat, schreibt eine Mail mit seinen Fahrzeugdaten an HMD und erhält von dort diese Auskunft.


    "Hätte", "Könnte" oder "Sollte" und "Dürfte" füllen allenfalls nur den Thread und "produzieren" letztendlich nichts als Unsicherheit.

  • Wenn ich das richtig verstehe, gilt das sogar für deutsche Tageszulassungen, oder?


    Also eine deutsche Hyundai-Niederlassung XY lässt Fahrzeuge als Mietfahrzeuge mit Tageszulassungen zu, um ihre Volumina zu erhöhen,
    um somit höhere Margen zu erreichen... Oder eben die "typischen Vorführfahrzeuge", auf den Händler zugelassen...


    Diese werden dann, nach sehr kurzer Zeit, als Tageszulassen (deutsch) und kein Re-Import angeboten...


    Aber "echte" 5 Jahre Werks-Garantie sind dann auch nicht mehr möglich, richtig?

  • Doch, natürlich - irgendwann werden diese Fahrzeuge ja vom autorisierten Hyundai-Händler an den Endkunden verkauft = alles o.k.
    Die entscheidenden Faltoren sind ausnahmslos „autorisierter Hyundai-Händler“ im Zusammenspeil mit „Endkunde“...

  • Ah okay, danke...


    Ich hatte das auf die "tatsächlich erste Zulassung" bezogen...
    Das muss also nicht zwingend der Endkunde sein..... Okay...


    Weil ja... da "im Grunde" eine Firma das Fahrzeug als erster Eigentümer und Besitzer erwirbt...
    Da gelten ja eigentlich auch andere Richtlinien für die Garantie...

  • Hier mal ein paar bestätigte Infos:
    Habe mein Fahrzeug von EUROCAR Thoma gekauft. (Tages) Erstzulassung 3.1.2018. Mit Serviceheft.


    Heute ließ ich mir vom Hyundaihändler hier um die Ecke die Hyundai-5-Jahres-Garantie bestätigen um Sicherheit zu erlangen.



    Garantie gilt EU-weit und falls ich in den Niederlanden gekauft hätte, würde mir Hyundai Deutschland ein deutsches Serviceheft ausstellen, da ja keine Zugriffmöglichkeit auf Service-Datenbank besteht.



    Ich weiß gar nicht, warum ich nicht vorher draufkam, denn mein topausgestatteter kostet in NL NUR ca 26.578€ Netto (Endpreis für Holländer= 51.495€ incl.Steuern).
    Dazu kommt lediglich 19% MWSt. und mit etwas Verhandlungsgeschick handelt man sich einige Prozente vom Listenpreis runter 8o


    Muss also keiner Tageszulassungen beim EU-Importeur kaufen - lieber ins benachbarte Ausland und massig gespart :thumbup:


    Vorgehen: 1) Fahrzeug in B/NL bezahlen und Papiere mitnehmen 2) MWSt. 19% innerhalb von 10 Tagen in D bezahlen und Fahrzeug anmelden (kein Problem, da Neufahrzeug) 3) Mit den Nummernschildern das Fahrzeug abholen
    Oder: 1a) Fahrzeug auf dem Anhänger mitnehmen

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