Bei dem Vorwurf, der hier im Raum steht, würde ich den Namen des Händlers auch nicht veröffentlichen...das kann böse Folgen haben.
Und um welchen Garantiefall konkret es sich handelt (soweit ich das verstehe, um überhaupt keinen) ist sowas von egal - es geht darum, dass die 5-Jahresgarantie grundsätzlich und vollständig verwehrt wird.
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Wo ist das Problem? Was heißt hier "Vorwurf" und welche "bösen Folgen" sollte das haben? Bisher hatte hier uweastfalk lediglich Fakten über seinen EU-Händler berichtet. Da ist nix juristisch Verwerfliches dabei. Auch nicht den Händler zu nennen.
Und der Garantiefall wäre trotzdem mal interessant zu erfahren, auch wenn es an der Garantiefristproblematik nichts ändert. -
@brave
So wie er hier geschrieben hat und ich ihn verstanden habe, hat er keinen Garantiefall, sondern eine Anfrage zu seiner 5 Jahresgarantie gestellt - erst an Hyundai, dann auf Weisung von Hyundai an seinen Händler. Da gibt es nichts zu reparieren.
Da der Händler sein Versprechen nicht einhalten kann, will er gegen ihn rechtlich vorgehen. Da ist es ja wohl verständlich, daß er hier den Händler nicht nennt. -
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In den Niederlanden werden grundsätzlich keine Servicehefte ausgegeben, da der Service rein digital erfaßt wird (so wie es z.B. Honda auch bereits in D durchführt).
Dadurch hat man als Käufer eines niederländischen Neuwagen-Tucson nach der Zulassung in D ersteinmal kein Serviceheft, worin die Garantie bestätigt wird, aber auch für deutsche Händler keine Eintragungsmöglichkeit für Leistungen.
Würde ja strenggenommen bedeuten: KEINE 5 Jahresgarantie...
Nach heutiger Rücksprache mit einem holländischen Händler und dem Wortlaut der Hyundai Garantiebestimmungen besteht die 5 Jahresgarantie in diesem Fall aber durchaus.
Man muss jedoch das Fahrzeug in den Niederlanden vom dortigen Händler zur Garantie anmelden lassen.
Damit in Deutschland, Belgien usw. Serviceleistungen eingetragen werden können, wird wohl Hyundai dann ein Serviceheft neu ausstellen, da hierzulande ja kein digitaler Zugang zu Datenbankeintragungen besteht. -
Na ja, dass deine Schlussfolgerung (bzw. die deines NL-Ansprechpartners) so nicht stimmt, zeigt ja wohl das Beispiel von uweastfalk...
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Er hat doch schon ein Serviceheft als Ersatz bekommen. Und wie schon Jogy sagte muss die Garantie systemseitig erfasst werden. Danach spielt der Stempel im Heft keine Rolle.
Da hat NL die Umstellung auf digitales Serviceheft erst 2018 vorgenommen. Bis jetzt hat sich ja keiner über das fehlende Serviceheft beschwert.
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Lies doch einfach mal seine Beiträge von Anfang an und versuche sie auch mal zu verstehen. Er hat auf seine Frage nach der 5 jährigen Garantie eine Ablehnung erhalten.
Da kannst du diskutieren und philosophieren und interpretieren was du willst. Das interessiert, wenn ein Garantiefall eintreten sollte, niemanden.
Wenn sich bis jetzt niemand über das fehlende Serviceheft beschwert hat, ist das doch für alle Betroffenen schön. Jetzt ist es aber anders. Es werden jetzt die AGB von Hyundai umgesetzt, wie man sieht. -
Na klar. Vorausgesetzt natürlich das NL das Fahrzeug zur Garantie angemeldet hat. Und das ist anscheinend nicht passiert.
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So nun möchte ich auch mal zum Thema.
Meiner wurde in Belgien von einem Hyundai Vertragshändler erstmals zugelassen und abgemeldet (Tageszulassung)
Der Belgische Fahrzeugbrief lag logischerweise bei der Zulassung auf mich in Deutschland den Unterlagen bei.
Er wurde richtigerweise bei der Zulassung auf mich von der Zulassungsbehörde eingezogen und kann nach einem Jahr wieder abgeholt werden.
Er hat ein belgisches Service Heft (Garantie Heft)mit allen Aufklebern (da steht sogar auf der Deckelseite 5 Jahre Garantie drauf).
Somit wurde das Fahrzeug von einem Hyundai Vertragshändler verkauft.
In Deutschland wurde es dann auf mich zugelassen ,mit allen Papieren und dem Serviceheft.
Als Anzahl der Halter steht dann ein Strich, da man nicht auf die Daten anderer Länder zugreifen kann.
Wenn alles richtig läuft, bleibt bis zum ende des Fahrzeuglebens dann immer ein Strich bei der Anzahl der Vorhalter.Damit beginnt die Garantie, so wie sie im Service Heft steht ,mit Erstzulassung des Fahrzeuges in Belgien.
An wen der "Erstbesitzer" dann das Fahrzeug verkauft dürfte egal sein, da die Garantie auf Zeit ohne Kilometer und nicht auf Anzahl der Halter beschränkt ist.In meinem Vertrag steht sogar expliziet beginn der Garantie 07.11.2017 bis 30.11.2022 mit Hyunday Voll Garantie.
In meinem Fall würde ich sagen ist alles sauber und ich habe 5 Jahre.
Ist einer anderer Meinung?Wenn Hyundai möchte, dass ich deutlich mehr Geld ausgebe nur damit ich bei einem Deutschen Händler kaufe, tja dann war es das erste und letzte mal das ich einen Hyundai gekuft habe.
Mit dem KIa und dem Quashkai davor gabe es keinerlei probleme.
Ich habe Jahrelang VW`s gefahren. Eine wehsendliche Kaufentscheidung von Nissan, KIA und Hyundai war und ist die Garantie laufzeit!Gruß
drachen112