wenn ich die 4,5 Jahre Garantie bekommen hätte, würde ich hier nichts schreiben.
Ich habe von Anfang an geschrieben, das Hyundai mir die Herstellergarantie verweigert, weil es sich um ein EU-Fahrzeug handelt und das ich nur die gesetzliche Gewährleistung durch meinen EU-Händler habe.
Das bringt mir aber nichts, weil nach einem halben Jahr die Beweispflicht umgekehrt wird.
Mein EU-Händler hat mit der 5 Jahresgarantie, bzw. nur noch 4,5 Jahre Hyundaigarantie geworben.
Deshalb habe ich mir das EU-Fahrzeug gekauft und jetzt wird die Garantie von Hyundai abgelehnt, weil sie Ihre Garantiebestimmungen geändert haben.
Darüber aber hätte mich mein EU-Händler informieren müssen, was er aber nicht getan hat.
Also ist das für mich Betrug oder zumkindest böswillige Täuschung von meinem EU-Händler.
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Also nur die gesetzliche Gewährleistung über den EU-Händler geht ja auch nicht. Ich denke da hast du was falsch verstanden.
Hier gibt es eine Übersicht über die Gewährleistungszeiten im Ausland:https://www.evz.de/fileadmin/u…Vaw1QCu9CsamgSrobr9U0hxLI
Demnach gibt es ja auch eine in NL, an diese muss sich der Hersteller halten. Was darüber hinausgeht ist freiwillig und es geht Hyundai ja um die freiwillige Zeit, die beschränkt wird.
Klar sollte dein EU-Händler dich informieren, aber sind wir doch ehrlich heute möchte jeder Geschäftsmann nur dein bestes (dein Geld) und dazu werden auch Mal "5 gerade".
Ich selbst habe auch ein EU-Fahrzeug ( Kia Sportage), und habe mich vor dem Kauf genauestens informiert und verglichen. Wie bei allem musst man wenn man gutes Geld sparen möchte dafür selbst etwas mehr Einsatz bringen (sprich doch besser informieren).
Da es sich beim Sportage vom Grund um das gleiche Auto handelt, hätte ich mich bei der aktuellen Lage immer gegen den Tucson entschieden. -
Entweder habe ich es überlesen (bei den vielen sinnlosen Beiträgen) oder du hast immer noch nicht mitgeteilt, um welche Garantieleistung es sich handelt!
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@uweastfalk
Eine kleine Korrektur von mir: Du hast die 5 Jahre nicht, weil es ein EU-Fahrzeug ist, sondern weil du es von einem freien Händler gekauft hast. Hättest du es von einem autorisierten Händler in NL gekauft und der EU-Händler wäre nur als Vermittler aufgetreten, hättest du die 5 Jahre. Das meinst du sicherlich und ändert auch nichts an deiner unschönen Situation. Das Problem ist der Händler.Ansonsten ist in diesem Thread der rote Faden verloren gegangen.
Defuse Aussagen als Meinung sind natürlich jedem freigestellt, aber wohl kaum hilfreich. -
Der Hersteller ist bei der Gewährleistung komplett raus - das Gewährleistungsverhältnis besteht zwischen den Kaufvertragspartnern, also hier EU-Händler und Endkunde...
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Sorry, aber dieses Thema wird jetzt schon Anfang 2017 über 275 Treads breit diskutiert.
Schon damals war ziemlich eindeutig erkennbar, das es zu massiven Problemen kommen könnte, die bisher wohl auch aufgrund besonnener Händler und der Nichtverfolgung seitens Hyundai nicht zu Problemen geführt hat.
Dies hat sich jetzt geändert.
Ich verstehe diese Diskussion jetzt nicht mehr, wenn ich in Kenntnis all dieser Dinge trotzdem jetzt noch ein EU Fahrzeug kaufe, muss ich mit Problemen rechnen und kann mich jetzt nicht beschweren.
Hyundai hat in Europa in jedem Land rechtlich eigenständige Unternehmen mit eigenen Bedingungen und setzt diese jetzt um.
Inwieweit dies EU rechtlich korrekt ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sicher ist jedoch, wenn ich ein Fahrzeug kaufe, das in zB. In NL oder B zugelassen war, dort eine 5 Jahresgarantie hat, bleibt diese auch in dem jeweiligen Land zB. NL oder B gültig.
Für mich waren all diese Ungewissheiten schon immer der Hauptgrund keine EU Fahrzeuge zu kaufen, trotz der komfortablen Situation im Bereich von 10 KM in NL oder B Vertragswerkstätten zu haben und einen großen Pool von EU Händlern vor der Haustüre. -
Ich muss dir grundsätzlich Recht geben, aber erstens entzog sich das meiner Kenntnis, weil ich vorher noch nie in einem solchen Forum Mitglied war und zweitens, wenn der EU-Händler mit dieser 5-Jahresgarantie Werbung macht und sie auch persönlich garantiert, dann fühle ich mich als Käufer doch irgendwie auf der sicherten Seite, wenn ich auch zugeben muss, etwas blauäugig gehandelt zu haben.
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ok, jetzt kann ich Dir folgen - und im Prinzip auch zustimmen.
Die Frage ist dann halt einfach, hast Du irgend etwas, was Dir die
zugesicherte Garantie belegt, also irgend etwas schriftliches, einen
Zeugen o.ä..
Ein Ausdruck der Internet-Seite wird da kaum weiterhelfen, die
kann ja einen Stand vor Änderung der Garantiebedingungen durch
Hyundai haben.
Das wird rechtlich keinen Belang haben - es würde also an Dir liegen,
dem Händler nachzuweisen, dass er diese Zusagen gemacht hat und
dies Bestandteil des Kaufs war... -
Hier mal dazu ein kurzer Bericht mit einigen Fakten - u.a. auch
bezüglich des Service-Heftes... -
Als Zeuge war meine Frau beim Unterzeichnen des Kaufvertrages dabei.
Sie war auch Zeuge, als der Händler mich expliziet darauf hingewiesen hat, das ich nur noch 4,5 Jahre Garantie habe, weil die Garantie ab dem Tag der Erstzulassung zählt und das Fahrzeug in 10/2017 in den Niederlande zugelassen wurde.
Im übrigen macht der Händler jetzt noch Werbung mit der Herstellergarantie.
Ich habe mir davon Hardcopys gezogen