Hyundai hat den Wiederverkäufern mit Inkrafttreten der neuen Garantiebedingungen untersagt, diese Servicehefte an den Käufer weiterzugeben...und sich bisher kulant gezeigt, wenn es trotzdem passierte...
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Dann hätte der Verkäufer mich zumindest davon unterrichten müssen und mich nicht noch expliziet darauf hinzuweisen, dass meine Garantiezeit nur noch 4,5 Jahre läuft wegen der Tageszulassung in Holland.
Hat er aber nicht.
Folglich ist das Betrug und böswillige Täuschung. -
Dann hätte der Verkäufer mich zumindest davon unterrichten müssen und mich nicht noch expliziet darauf hinzuweisen, dass meine Garantiezeit nur noch 4,5 Jahre läuft wegen der Tageszulassung in Holland.
Hat er aber nicht.
Folglich ist das Betrug und böswillige Täuschung.Da stimme ich dir zu. Beide EU Händler in unserer Nähe hatten uns im September 17 eindeutig auf diese Lage hingewiesen.
Hyundai hat Freie Händler auch wg. den Garantiezusagen bereits im Dezember abgemahnt. -
Ich verstehe nicht, wie man Wochen oder gar Monate über etwas diskutieren kann,
wo es - aus meiner Sicht - nichts zu diskutieren gibt.1. die Garantiezeit beginnt bei jedem Autohersteller immer mit dem Datum der Erstzulassung,
das sollte jeder Käufer wissen und hat nichts mit EU-Fahrzeug oder deutsches Modell zu tun.
Da braucht aus meiner Sicht niemand darauf hinweisen, das ist allgemein bekannt und dürfte
jedem klar sein, der ein Fahrzeug kauft, welches bereits zugelassen ist/war.
Betrug, arglistige Täuschung oder sonst was kann ich da nirgends erkennen2. Alles über die 2-jährige Gewährleistung hinaus ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Wenn dieser in seinen Garantiebedingungen vorgibt, die zusätzlichen 3 Jahre bekommt nur
der ERSTKÄUFER bei einem VERTRAGSHÄNDLER, ist das rechtlich alleine die Entscheidung des
Herstellers. Wenn also der ERSTKÄUFER ein Zwischenhändler ist, gibt es die 3 zusätzlichen
Jahre nicht, ich weiss nicht, wo da Diskussionsspielraum bleibt.
Der einzige Weg, das zu umgehen ist also wenn der EU-Händler nur als "Vermittler" auftritt
und der Kaufvertrag offiziell mit dem Vertragshändler im Ausland geschlossen wird.
Und selbst das fällt streng genommen schon in eine Grauzone.
Wenn also ein EU-Händler, der bereits als Käufer des Fahrzeugs im Ausland aufgetreten ist,
da anderes verspricht oder anpreist, dann ist er derjenige, der seine Kunden "bescheisst" und
der alleinige Ansprechpartner in irgend welchen rechtlichen Fragen... -
Hallo Tucsongemeinde,
wenn ich hier von Betrug und böswilliger Täuschung schreibe, dann bezieht sich das natürlich nicht auf Hyundai, sondern auf meinen EU-Händler.
Vielleicht bin ich mit dem EU-Fahrzeug auch etwas zu blauäugig herangegangen.
Ich habe jedenfalls vorher noch nie die Internetseite von Hyundai Deutschland besucht, obwohl wir seit Jahren Hyundai fahren.
Meine Frau fährt den i30 und ich habe den i40 Kombi gefahren. Allerdings beide bei einem deutschehn Hyundaihändler gekauft.
Deshalb habe ich mir auch keine Gedanken um die Garantie gemacht, weil bei allen Internetangeboten meines EU-Händlers immer die 5 Jahres Garantie in den Angeboten stand.
Von einer Änderung der Hyundai-Garantiebestimmungen habe ich erst hier im Forum erfahren.
Also hätte mich mein EU-Händler darauf aufmerksam machen müssen und mir nicht noch groß erklären, das meine Garantie wegen der Tageszulassung in Holland nur noch 4,5 Jahre beträgt.Das sehe ich als Betrug und böswillige Täuschung und dagegen werde ich vorgehen.
Man kann ja von mir behaupten was man will, aber so bescheuert bin ich nun doch wieder nicht, ein neues Auto ohne Garantie zu kaufen.
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Dann hätte der Verkäufer mich zumindest davon unterrichten müssen und mich nicht noch expliziet darauf hinzuweisen, dass meine Garantiezeit nur noch 4,5 Jahre läuft wegen der Tageszulassung in Holland.
Hat er aber nicht.
Folglich ist das Betrug und böswillige Täuschung.Völlig zutreffend...auch wenn ich „Betrug“ so nicht unterschreiben würde, das ist juristisch problematisch. Steht die Garantie im Kaufvertrag?
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Völlig zutreffend...auch wenn ich „Betrug“ so nicht unterschreiben würde, das ist juristisch problematisch. Steht die Garantie im Kaufvertrag?
Nochmal - wo seht ihr da irgend einen Ansatz für etwas rechtlich nicht korrektes ?
Jede KFZ-Garantie bei einem Auto (zumindest in Deutschland) beginnt mit dem Tag der Erstzulassung.
Und von der Tageszulassung hat der Käufer doch gewusst !?
Das ist doch keine Besonderheit bei einem EU-Fahrzeug, das gilt doch genau so bei einem Fahrzeug
aus Deutschland, gekauft bei einem deutschen Händler oder in welcher anderen Konstellation
auch sonst.
Und übrigens nicht nur bei Autos - bei jeglichem anderen Kaufgegenstand beginnt eine evtl. Garantie
mit dem Datum des Kaufbelegs, und doch nicht wenn ich diesen drei Monate später gebraucht erwebe.
Nichts anderes wird da gekauft - ein gebrauchtes Kraftfahrzeug... -
Rrichtig, so sollte es sein.
Bei mir soll aber nur die gesetzliche Gewährleistung durch den Händler zählen und keine Garantie von Hyundai.. -
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wo es - aus meiner Sicht - nichts zu diskutieren gibt.1. die Garantiezeit beginnt bei jedem Autohersteller immer mit dem Datum der Erstzulassung,
das sollte jeder Käufer wissen und hat nichts mit EU-Fahrzeug oder deutsches Modell zu tun.
Da braucht aus meiner Sicht niemand darauf hinweisen, das ist allgemein bekannt und dürfte
jedem klar sein, der ein Fahrzeug kauft, welches bereits zugelassen ist/war.
Betrug, arglistige Täuschung oder sonst was kann ich da nirgends erkennenZu dem Punkt 1 hier eine korrigierende Ergänzung, von wegen " sollte allgemein bekannt sein..."
Jeder Händler ist dazu verpflichtet , Zitat z.B. IWW:"[...] hat er jedoch die Pflicht, über sämtliche Umstände vollständig und richtig zu informieren, die für den Käufer erkennbar relevant sind und über die aufgeklärt zu werden er nach Treu und Glauben erwarten kann. Im Klartext: Negative Eigenschaften eines [Neu]fahrzeugs sind aufzudecken. [...] Verkürzungen des Garantieschutzes [wg. z.B.Tageszulassung] müssen unbedingt offenbart werden[...]
Zitat Ende.Also, der Händler muss schon sagen was Sache ist.
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Rrichtig, so sollte es sein.
Bei mir soll aber nur die gesetzliche Gewährleistung durch den Händler zählen und keine Garantie von Hyundai..Sorry, aber ich komme bei Dir nicht mehr mit.
Bisher hast Du dich ständig und ausschliesslich darüber "beschwert", dass Deine
Garantiezeit nur noch 4,5 anstatt der vollen 5 Jahre beträgt - oder ich habe was
nicht mitbekommen/überlesen.
Die gesetzliche Gewährleistung können sie nicht verweigern - ABER: die bekommst Du
natürlich ausschliesslich vom Händler, sprich dazu müsstest Du zu dem Händler, wo das
Fahrzeug gekauft wurde. Gewährleistung ist Händlersache, Garantie die des Herstellers...