die Probleme werden wohl erst kommen wenn die generellen 2 oder 3 Jahre rum sind, Eine totale Garantieverweigerung hat es ja von Hyundai nie gegeben
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Es gibt keine generellen 2 oder 3 Jahre Garantie (so habe ich zumindest deinen Post verstanden)...wenn die 5Jahresgarantie in D beim EU-Wagen nicht greifen sollte, bleibt nur der Rückfall auf die 2 Jahre Gewährleistung
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Aber bitte nicht wieder von vorne anfangen
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Ich lass es, versprochen...
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Es gibt extra einen Musiktitel für diesen Thread:
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Am Mittwoch, dem 04.04.2018 hat Hyundai meinen Garantieanspruch mit Hinweis auf die neuen Garantiebestimmungen abgelehnt.
Soviel zur Hyundai-Garantie für EU-Fahrzeuge -
Damit hat die Never ending Story jetzt doch ein Ende gefunden. Zwar für die Betroffenen kein gutes, aber endlich ein Ende mit den Hypothesen, Mutmaßungen, Vermutungen, scheinbares Wissen und Nichtwissen, kurz, es hat ein Ende, zwar mit Schrecken aber ein Ende.
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Jetzt wären die Hintergründe interessant, zum Beispiel wo und wie gekauft und wer hat die Garantie beantragt.
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Ich denke, die Diskussion geht jetzt erst richtig los. Wie Mirko schon sagt, sind die HIntergründe interessant.
Die Frage wäre auch, ob Uwe rechtlich dagegen vorgeht. Wer sagt denn, dass Hyundai damit durchkommt. Mein "nochnichtSchwiegersohn" hatte vor, sich in Kürze ebenfalls einen EU-Tucson zu kaufen und bemerkte gerade: Dann eben nicht. Hyundai ist für mich dann kein Thema mehr.Gruß
Volker