Hyundai streicht freiem Handel die Garantie

  • Hallo,
    hab mich mal auf den verschiedenen Hyundaiseiten in Europa umgeschaut.
    Bei allen sind die Hinweise auf die Garantiebedigungen gleich. Ist also nicht nur auf Deutschland beschränkt.

    D.h., der Vorschlag von joko110, im Herkunftsland zu prüfen, ob man dort die 5 Jahres Garantie hat, macht keinen Sinn, denn: wenn in Deutschland keine, dann auch in anderen Ländern Europas keine. Das wäre also geklärt. :thumbup:

    Tucson 1.7 DCT, Ara Blau, Executive, BE

    Einmal editiert, zuletzt von brave ()

  • Naja bin kein Experte aber wenn man dem Händler unterschreibt das er in meinem Auftrag in Belgien bestellen darf würde ich sagen der ist Vermittler?

    Hm, ich bin auch kein Experte aber so würde ich das nicht sehen. Meiner Meinung nach müsste dein Vertragspartner für den Kaufvertrag dann ein ausländischer Hyundai-Vertragspartner sein. Und mit so einem hattest du keinen Vertrag. Vielleicht kann Jim dazu was sagen, der scheint sich in diesen Dingen gut auszukennen ;)

    Tucson 1.7 DCT, Ara Blau, Executive, BE

  • Im Prinzip ist das ganz einfach. :) Ausgehend davon das (jetzt) in allen EU-Ländern die gleichen Garantiebedingungen von Hyundai gelten bedeutet dies:


    Irgendein autorisierter Hyundai Händler muss das Fahrzeug in dem Land X oder Y ja bei Hyundai bestellt und gekauft haben. Nehmen wir mal Holland als Beispiel:


    Der autorisierte Hyundai Händler in Holland bestellt bei Hyundai Holland ein Fahrzeug. Dieses Fahrzeug hat 5 Jahre Garantie (Anm.: Der Garantiegeber ist Hyundai Holland und nicht Hyundai Deutschland!), die der autorisierte Hyundai Händler dann auch an den Kunden weitergeben kann.


    Ist der Kunde ein Endkunde - so wie es Hyundai definiert - hat dieser 5-Jahre Garantie. Diese Garantie gilt Europaweit, aber der Garantiegeber ist Hyundai Holland.


    Wurde das Fahrzeug von dem autorisierten Hyundai Händler in Holland "zum Zwecke des Weiterverkaufs" an wen auch immer verkauft, hat dieser Käufer und nachfolgend Käufer keine 5-jährige Garantie.


    Wurde das Fahrzeug in Holland direkt an einen deutschen Endkunden verkauft, hat dieser Endkunde die 5-jährige Garantie in Holland. D.h. im "schlechtesten Fall" müsste er für Garantieansprüche nach Holland zu einem autorisierten Hyundai Händler fahren und dieser müsste dann bei Hyundai Holland einen Garantieantrag stellen. In der Praxis wird oder sollte ein autorisierter Hyundai Händler hier in Deutschland die Garantieabwicklung bei diesem hollandischen Fahrzeug aber auch vornehmen können? Aber wie schon gesagt: Der Garantiegeber ist Hyundai Holland und der Hintergrund ist natürlich das Hyundai Deutschland nicht möchte das ein deutscher Kunde ein Fahrzeug in Holland kauft. Dann geht der Umsatz auf den Deckel von Hyundai Holland und nicht Hyundai Deutschland. :D


    Thema Garantie- und Wartungsheft: Ja da wird es sicherlich neue geben - oder vielleicht gibt es sie auch schon - in denen dann die neuen Garantie-Ein-/Beschränkungen, so wie sie auch auf der Webseite von Hyundai stehen, genannt werden. Ansonsten könnte sich Hyundai nur auf die Informationen auf der Webseite berufen und das hätte vor Gericht wohl keinen Bestand. Kein Kunde muss sich fortlaufend irgendwelche, sich ggf. ändernden Infos auf der Webseite durchlesen, sondern er bekommt ja beim Kauf extra das Garantie- und Wartungsheft ausgehändig, in dem die Hyundai Garantiebedingenen genannt werden. Diese sind dann natürlich auch gültig. Darum hätte es Hyundai Deutschland ja auch gerne gehabt das EU-Fahrzeughändler die Garantie- und Wartungsheft nicht mit übergeben, was allerdings nicht geklappt hat. :)



    Nun noch zu dem Thema Vermittler. Gewisse "Spitzfindigkeiten" lasse ich dabei mal außen vor: ;)
    Lautet der Kaufvertrag auf den Namen des Vermittlers = Zweck Weiterverkauf = keine 5 Jahre Garantie
    Lautet der Kaufvertrag auf den Namen des Endkunden = 5 Jahre Garantie


    VG Jim

    Einmal editiert, zuletzt von Jim ()

  • Zu1.) Das kann durchaus sein das Hyundai Holland der Garantiegeber ist.



    Zu2.)Nein, die Garantie ist Europaweit gültig. Du wirst in jedem Land in Europa von Hyundaihändlern Garantiearbeiten bekommen.

    Bj.05/2016////2,0 CRDI,Automatik, 185 PS, Thunder grey , EU-Wagen mit deutscher Vollausstattung, Panoramadach, AHK , Hundegitter, hohe Schalenmatten, Eberspächer Standheizung, Motorhaube foliert mit selbstheilender Steinschlagsschutzfolie, Heckschürze foliert in schwarz halbmatt, Schmutzfänger, Ladekantenschutz, Spurverbreiterung 30 mm je Achse, Hartpolitur mit Tiefenglanz, 19 Zoll Premium-Sommer-Felgen gepulvert in schwarz-matt.

  • Zu2.)Nein, die Garantie ist Europaweit gültig. Du wirst in jedem Land in Europa von Hyundaihändlern Garantiearbeiten bekommen.

    Ja eigentlich sollte es so sein, aber da bin ich mir halt nicht sicher, da ich weder die Verträge zwischen Hyundai und den autorisierten Händlern, noch die genaue interne Garantieabwicklung bei Hyundai kenne. :)
    Ich weiß nicht wie Hyundai Deutschland auf Garantieanträge reagiert, wenn ein deutscher Kunde mit Wohnsitz in Deutschland das Auto z.B. direkt in Bulgarien bei einem autorisierten Hyundai Händler gekauft hat und dann hier in Deutschland Garantiearbeiten durchführen lassen will.


    Auch nach den aktuellen Garantiebedingungen von Hyundai müsste Hyundai Deutschland das dann eigentlich genehmigen. Aber wer weiß: Vielleicht kommt Hyundai ja noch auf den Trichter das ebenfalls einzuschränken. Dann gilt die europaweite Garantie nur noch dann, wenn der Käufer das Fahrzeug auch in seinem Heimatland gekauft hat. Ne ist (erstmal) nur als Spaß gemeint. :D


    VG Jim

  • Ganz so sehe ich es nicht.
    Garantiegeber ist nicht Hyundai Deutschland oder Hyundai Holland, sondern der Hersteller selbst, der festlegt, wie die Garantieleistungen in den einzelnen Ländern auszusehen haben.
    Und wenn Hyundai die Gültigkeit dieser Garantieleistungen europaweit einheitlich gestaltet, kann ich sie auch europaweit in Anspruch nehmen, egal wo ich wohne.
    Auch zum Thema Vermittler habe ich eine andere Meinung, da ich denke, dass eine „Vermittlerprovision“ nicht so hoch ist, wie der Gewinn über die Margen. In der Regel ist es doch so, dass die meisten freien Händler nicht sehr groß sind und demnach auch keinen großen Gewinn aus einem Vermittlervertag erzielen würden.
    Die Praxis sieht anders aus. Große Ex- und Importfirmen ordern riesige Mengen an Fahrzeugen in den EU-Ländern, die die attraktivste Preise haben, um diese dann auf dem Markt anzubieten.
    Auch bin ich der Meinung, dass ein vom Vertragspartner abgestempeltes Serviceheft, egal vor es herkommt, eine Urkunde darstellt und damit rechtsgültig mit dem Fahrzeug verbunden ist.
    Grundsätzlich hat jeder gekaufte Hyundai eine 5 jährige Garantie, da bei Kauf ja nicht bekannt ist, was mit dem Fahrzeug weiter passieren soll.
    Und nun soll eine Garantie verweigert werden, wenn dieser gekaufte Hyundai weiter verkauft werden soll? Theoretisch könnte ich dies selbst sein. Hyundai gibt keine Auskunft darüber, wie lange ich „meinen Dicken“ behalten darf.
    Rechtlich sauber dürfte eine Garantie nur dann versagt werden können, wenn das Fahrzeug kein Garantieheft hat. Was ja wohl Hyundai dazu bewogen hat, die freien Händler aufzufordern, dieses einzubehalten.
    Also, wer ein Garantieheft für seinen Tucson hat, in dem keine Einschränkungen vermerkt sind, hat meiner Meinung auch Anspruch auf eine 5-jährige Garantie.


    Grüße
    Volker

    Hyundai Tucson 1,6 mit 132 PS, Micron Grey, EU-Fahrzeug aus Kroatien
    EZ 11/2917

  • Hi Volker,

    Garantiegeber ist nicht Hyundai Deutschland oder Hyundai Holland, sondern der Hersteller selbst, der festlegt, wie die Garantieleistungen in den einzelnen Ländern auszusehen haben.
    Und wenn Hyundai die Gültigkeit dieser Garantieleistungen europaweit einheitlich gestaltet, kann ich sie auch europaweit in Anspruch nehmen, egal wo ich wohne.

    ganz so einfach ist das nicht. ;) Natürlich gibt es Vorgaben von der Hyundai Zentrale, aber jedes Land hat seinen eigenen "Hyundai-(General-)Importeur". Das ist auch keine Niederlassung von dem Unternehmen Hyundai, sondern ein vollkommen eigenständiges Unternehmen, welches entsprechende (unterschiedliche) Verträge mit der Hyundai Zentrale hat. Also z.B. Hyundai Motor Deutschland GmbH, HYUNDAI MOTOR NETHERLANDS B.V, Hyundai Import Gesellschaft m.b.H., Österreich usw.
    Daneben gibt es dann auch noch die Niederlassung von Hyundai in Europa, sprich die Hyundai Motor Europe GmbH. Auch wenn diese ihren Sitz bei Hyundai Motor Deutschland hat, sind das doch zwei paar Schuhe.


    Auch gibt es in den unterschiedlichen EU-Ländern unterschiedliche Garantiebedingungen/-vorgaben. Ebenso unterscheiden sich die Leistungen die Hyundai einem Hyundai Vertragspartner gewährt.
    Wie schon geschrieben kenne ich nicht die aktuellen Vertragsbedingungen und auch nicht die aktuelle und genaue interne Garantieabwicklung. Es war aber z.B. mal so das wenn ein deutscher Vertragshändler an einem ausländischen Fahrzeug Garantiearbeiten durchgeführt hat, er den Garantieantrag bei dem ausländischen (General-)Importeur stellen musste und er z.B. auch nur den Std.-Satz vergütet bekam, der in dem anderen Land galt. Ich will das hier aber jetzt nicht weiter aufbröseln. :)


    Um genau zu wissen wer der Garantiegeber von Deinem Fahrzeug ist schau einfach mal in das Garantie- und Wartungsheft. Da sollte es eigentlich drin stehen. Meins stammt aus Bulgarien und mein Bulgarisch ist "leider sehr schlecht". :D Insofern kann es durchaus sein das darin als Garantiegeber (jetzt) steht: HYUNDAI Motor Company, Seoul, Republik Korea, 12, Heolleungro, Seocho-gu, Seoul, 137-938


    Dann hättest Du mit Deiner obigen Aussage für Dein Fahrzeug Recht und Du hättest Garantieansprüche gegenüber der HYUNDAI Motor Company in Korea und deren offiziellen Niederlassungen, also in Deutschland gegenüber der Hyundai Motor Europe GmbH. :)


    Letztendlich sind das aber alles nur irgendwelche vertraglichen Regelungen zwischen Hyundai, den Hyundai-(General-)Importeuren und den Hyundai Vertragshändlern, die den Kunden eigentlich gar nicht interessieren. Schliesslich ist es mir als Kunde vollkommen egal wer für die Garantiearbeiten aufkommt und sie bezahlt. Hauptsache sie werden durchgeführt und kosten mich weder Geld noch Nerven. :)


    Auch zum Thema Vermittler habe ich eine andere Meinung, da ich denke, dass eine „Vermittlerprovision“ nicht so hoch ist, wie der Gewinn über die Margen.

    Die Höhe der Vermittlungsprovision spielt absolut keine Rolle. Es zählt nur wer lt. Kaufvertrag der Käufer ist.

    Auch bin ich der Meinung, dass ein vom Vertragspartner abgestempeltes Serviceheft, egal vor es herkommt, eine Urkunde darstellt und damit rechtsgültig mit dem Fahrzeug verbunden ist.

    Ganz so ist es nicht, aber im Prinzip hast Du Recht. Das Garantie- und Wartungsheft gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten. Wird es Dir zusammen mit dem Fahrzeug übergeben wird es zum Vertragsbestandteil.

    Rechtlich sauber dürfte eine Garantie nur dann versagt werden können, wenn das Fahrzeug kein Garantieheft hat.

    Richtig da Dir dann, sofern nicht im Kaufvertrag selber, keinerlei Garantieleistungen zugesichert wurden.

    Also, wer ein Garantieheft für seinen Tucson hat, in dem keine Einschränkungen vermerkt sind, hat meiner Meinung auch Anspruch auf eine 5-jährige Garantie.

    Richtig, daher schreibt Hyundai auf seiner Webseite ja auch: "In Abhängigkeit von Produktionsdatum und der Lagerzeit kann für ein Fahrzeug noch die frühere Garantieregelung gelten, wenn dies so im Garantie- und Wartungsheft bestimmt ist."


    Noch zu Deiner anderen Frage von vorhin ob es schon neue Garantiehefte gibt. Ob diese inzwischen mit ausgeliefert werden weiß ich nicht, aber bei Hyundai Österreich kann man das Garantie- und Wartungsheft downloaden und zumindest bei der Version sind die Änderungen bereits enthalten.


    VG Jim