Falls jemand, als EU-Wagen-Nichtgarantieinhaber, die Garantie in der BRD verwehrt wird, sollte er zumindest die volle Garantie im Herkunftsland haben. Das sollten die betreffenden User im Forum prüfen.
Aus Erfahrung kann ich jedem raten das, bevor man versuchsweise einen Rechtsanwalt einschaltet, an den Autobild Kummerkasten zu schreiben. Das hat mir schon einmal geholfen.