Du solltest den Weg durch die Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen und gewinnen, sonst wird es keiner tun.
Bedenke aber, dass sich hier noch niemand gemeldet hat, der neben der gesetzlichen Garantie keine Herstellergarantie von 5 Jahren erhalten hat. Lediglich die Angst geht um.
Du mußt also erst diesen Fall schaffen, damit du überhaupt klagen kannst. Ansonsten bleibt alles heiße Luft.
Mir ging es hierbei nur darzustellen, wie unausgegoren die ganze Vorgehensweise ist. Interessant wird es ja erst, wenn wirklich ein Garantiefall eintreten sollte. Bisher hatte ich das Glück, dass so etwas noch nie stattgefunden hat. Auch habe ich schon mehrfach gehört, dass selbst die Vertragshändler mit diesem Thema total überfordert sind. Hier steht der BvfK in der Pflicht, Klarheit zu schaffen. Ich als kleiner Sesselfurzer kann da auf EU-Ebene nur wenig erreichen. Was mich natürlich nicht davon abhalten würde, bei Verweigerung von Garantieleistungen anwaltlich dagegen vorzugehen.
Ich kann mich noch gut erinnern, als ich selbst 1976 einen Ford Taunus aus Frankreich importiert hatte, mir Ford Köln die Garantie verweigert hatte. Als mein Anwalt dagegen interveniert hatte, knickte Ford ganz schnell ein.
Damals gab es die EU noch nicht, damals hieß das EWG - kennen mit Sicherheit noch viele unter euch. Und da war die Gesetzgebung noch lange nicht so freizügig wie heute.
Gruß
Volker