Da mich die/deren (rechtliche) Einschätzung dazu interessiert, habe ich eben mal ein entsprechende Anfrage an das Europäische Verbraucherzentrum gesendet. Mal sehen ob und wie die die Sachlage einschätzen.
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Na da bin ich mal gespannt auf die Antwort.
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Moin zusammen,
ich habe heute bereits eine Antwort einer Juristin des EVZ bekommen. Hier der relevante Auszug:
"Zunächst ist es, das haben Sie schon erwähnt, eine freiwillige Leistung des Herstellers, eine solche Garantie anzubieten. Auf diese besteht grundsätzlich kein Anspruch. Anders wäre der Fall, wenn Gewährleistungsansprüche verkürzt würden. Das ist nicht der Fall. Wichtig ist auch, dass die neue Regelung nicht für vor dem 1. März 2017 ausgelieferte Autos gilt.
Über die rechtliche Zulässigkeit des Vorgehens von Hyundai gibt es bereits mehrere Streitfragen und unterschiedliche Ansichten, z.B. vor kartellrechtlichem Hintergrund. Ihre Frage kann daher nicht pauschal mit einem EU-Rechtsverstoß beantwortet werden. Es sprechen auch Gründe dagegen. Sie wissen sicher auch, dass solche juristischen Fragen ohnehin nicht einfach kurz und eindeutig beantwortet werden sondern hierfür oft eine gerichtliche Klärung auf Basis einer umfassenden Sachverhalts- und Rechtsanalyse nötig ist.Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir daher zu dieser Frage keine verbindliche Auskunft geben können."
Letztendlich gibt es vom EVZ dazu auch keine Einschätzung aber interessant finde ich "Über die rechtliche Zulässigkeit des Vorgehens von Hyundai gibt es bereits mehrere Streitfragen und unterschiedliche Ansichten, z.B. vor kartellrechtlichem Hintergrund."
Wie schon mal erwähnt denke ich auch das das Vorgehen von Hyundai letztendlich und irgendwann auf eine gerichtliche Klärung hinauslaufen wird. Spätestens dann wenn Hyundai Garantiefälle für im EU-Ausland gekaufte Fahrzeuge ablehnt und das Ganze hochkochen sollte.
Ich könnte mir auch vorstellen das z.B. der BVfK irgendwie dagegen vorgehen wird, sollte Hyundai ernst machen. Nach meinem "laienhaften" Rechtsempfinden widerspricht die Vorgehensweise von Hyundai dem Gedanken des EU-Binnenmarktes. Nicht unbedingt weil Kunden in unterschiedlichen EU-Ländern unterschiedliche Rechte gewährt werden - dies könnte man noch als "unternehmerische Freiheit" deklarieren - sondern eher weil versucht wird den freien Warenverkehr/-handel zu be-/verhindern, indem man versucht Reimporte aus dem EU-Ausland zu beschränken, um sich somit im lokalen Markt Vorteile zu verschaffen.
Ich selber bin mit meinem Tucson von dem Problem zwar nicht betroffen, aber irgendwann gibt es ja wieder ein neues Autos und dann spielen solche Dinge natürlich eine Rolle bei meiner Kaufentscheidung.
VG Jim
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Eigenlich war die Antwort so erwartbar. Wie du schon schreibst, eine Rechtssicherheit wird es wohl nur nach einer gerichtlichen Entscheidung geben. Diese wied dann wohl aber durch alle Instanzen einschließlich der EU geben.
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Eine gerichtliche Entscheidung kann es nur geben, wenn es Kläger gibt, sind mir aber nicht bekannt. Bis dahin einen Neuwagen nur vom autorisierten Händler oder über Vermittler kaufen und das hat mit EU nicht viel zu tun.
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Hyundai "fetzt" sich weiterhin/wieder mit dem BVfK:
BVfK-MELDUNG
Bonn, 12. Dezember 2017
Hyundai mahnt freie Händler ab: Freier Neuwagenverkauf ohne Hinweis auf fehlende Garantie wird angegriffen.Hyundai mahnt freie Händler ab: Freier Neuwagenverkauf ohne Hinweis auf fehlende Garantie wird angegriffen.
BVfK-Mitglieder gründen „Leistungsgruppe Marktbehinderung“
Hyundai ohne Erfolg gegen den BVfK beim LG DüsseldorfLink: https://www.bvfk.de/hyundai-mahnt-freie-haendler-ab/
VG Jim
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Hyundai tut ja alles um seinen guten aufgebauten Ruf schnell zu zerstören...
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Jepp und das nur um seinen Landesniederlassungen und Vertragshändlern die Umsätze und (höhere) Margen zu sichern. Da gebe es sicherlich noch andere Wege um das zu erreichen als freie Händler, die bisher zu einem nicht gerade geringen Teil für Umsatz gesorgt haben, zu verärgern bzw. zu verprellen.
Man stelle sich mal vor das alle freien Händler Hyundai auf einen Schlag boykottieren würden, sodass z.B. niemand mehr Hyundai EU Fahrzeuge anbietet/verkauft. Ich glaube diesen Umsatzrückgang würde Hyundai sehr deutlich spüren und schon würden sie wohl sehr schnell zurückrudern.
Im Zusammenhang mit diesen Abmahnungen ist jetzt aber wohl noch etwas klar geworden. Hyundai gewährt jetzt nur noch eine Herstellergarantie für Fahrzeuge die über Vertragshändler gekauft wurden. D.h. für die anderen Fahrzeuge wird nicht nur die Herstellergarantie von 5 Jahren reduziert auf zumindest noch zwei Jahre, sondern die Herstellergarantie entfällt kompl.! Somit hat der Käufer nur noch die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Was natürlich einen erheblich Unterschied ausmacht.
Wenn dem so ist - wovon man jetzt wohl ausgehen muss - dann finde ich pers. das ganz schön armselig und eher peinlich für Hyundai.VG Jim
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Wieso? Macht doch BMW genauso. Und die Dinger werden auch verkauft - wenn auch viel über den Steuerzahler bezahlt.
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Macht doch BMW genauso.
Interessant und wusste ich bisher gar nicht. Neuwagen von BMW spielen für mich schon seit Jahren keine Rolle mehr.
Wenn diese Tabelle des ADAC so stimmt, dann ist BMW wohl der einzige Hersteller der gar keine Herstellergarantie, sondern nur eine 2-jährige Gewährleistung gibt. Das ist in der Tat sehr schwach, aber jetzt nicht so wirklich mit dem Vorgehen von Hyundai vergleichbar.