Ist ja nun auch nicht das Problem, wenn man über Umwege zur Garantie kommt, ein seriöser Händler wird, den Käufer wohl unterstützen und dafür sorgen das er zu seinem Recht kommt.
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Ich habe damit auch kein Problem.
Ein Umweg ist es auch nicht wirklich.
Der Käufer ist Verbraucher und die Absicht des Händlers sollte klar erkennbar sein.
Mein EU Händler hat mir auch alles bestätigt, jedoch unwirksam laut HMD.
Hier werden juristische Tricksereien mit argumentativen Spitzfindigkeiten zu Lasten des Verbrauchers betrieben.
Wenn der Hyundai KONZERN das nicht will, sollte er entsprechend handeln und HMD zu klaren Aussagen bringen, oder warum hat der Thread hier und in anderen Foren schon so viele Einträge ?!?Jeder EU Wagen Käufer kann bei einem örtlichen Händler danach fragen und sollte sich seine Garantie spätestens beim 1. Inspektionstermin bestätigen lassen.
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Garantie hin oder her. Die Hersteller sollen doch einfach mal Fahrzeuge herstellen, bei denen alles auf Anhieb passt und funktioniert. Selbst VW gibt jetzt 6 Jahre Garantie auf Neufahrzeuge - aber nur in den USA. Kann man jetzt einfach einen VW aus den USA importieren und hier die 6 Jahre durchboxen? Ist doch theoretisch nichts anderes, als wenn ich einen Tucson aus der Schweiz importiere (vom Preis mal abgesehen).
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Ich bin von einem örtlichen Händler im Hyundai CPP - Programm registriert worden. Dieses CPP Programm ist wohl extra für EU Wagen Käufer eingerichtet worden und kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Man muss dazu einen Fragebogen zusammen mit dem Händler ausfüllen und wird dann in der deutschen Hyundai Datenbank registriert.
Somit habe ich ab Serviceheftdatum (Mai 2017) auch die deutsche 5 Jahresgarantie.Interessant! Wofür steht CPP genau? (Customer Prevention Program?)
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Was die Abkürzung CPP genau heißt kann ich Dir leider nicht sagen, aber das Thema Registrierung von EU Fahrzeugen bei HMD hatten wir hier schon. Hier der Ablauf damals bei meinem Tucson: weiterer weißer Riese aus Ungarn
Ich nehme an das das immer noch das Gleich ist?Nachtrag
Hier hat Totte auch etwas dazu geschrieben: EU_Import und ein paar Fragen
Demnach soll CPP wohl Customer Protection Plan bedeuten.VG Jim
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Hyundai hat die Fußnoten auf der Webseite und in den neusten Prospekten (z.B. für den Hyundai I30 Fastback vom Jan. 2018) geändert/erweitert. Dort steht jetzt bei der 5-jährigen Garantie folgende Fußnote:
Das Garantie und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5 Jahre Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde.
Das Wörtchen "kann" wird dort wahrscheinlich noch wegen der Lagerfahrzeuge stehen.
Durch die Änderung/Erweiterung wird es für mögliche Kunden (etwas) deutlicher das es eine Herstellergarantie durch Hyundai nur noch dann gibt, wenn das Fahrzeug als Endkunde bei einem autorisierten Vertragshändler gekauft wird. Für alle anderen Vertriebswege dürfte dann wohl gelten: Keinerlei Herstellergarantie mehr für Hyundai Fahrzeuge, sondern nur noch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.VG Jim
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Hallo zusammen,
ich habe mich zu dem Thema hier angemeldet, da ich einen Hyundai (Herkunftsland: Tschechien) von einem freien Händler in Deutschland angeboten bekommen habe. Dieses Fahrzeug besitzt einen Garantieschein (ausgestellt in Tschechien, von einem tschechischen Hyundai-Händler, ausgestellt im September 2017). Das Auto war bereits auf eine Firma in Deutschland zugelassen (wahrscheinlich Tageszulassung - ebenfalls im September 2017). Ich bin aufgrund der Diskussion verunsichert.
Betrifft es mich nicht, da die 5 Jahre Garantie als Garantieschein für das Fahrzeug von einem autorisierten Hyundai-Händler ausgestellt wurde und daher europaweit gültig ist - oder betrifft es mich doch, weil diese nachträglich als ungültig erklärt wird? Wie soll das beim Fahrzeugkauf der Kunde denn erblicken, zu welchem Zweck das Auto ursprünglich verkauft wurde?
Besten Dank und schöne Grüße
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Mit Garantieschein bist du auf der sicheren Seite.....da passiert nix.....
und nicht verrückt machen lassen....es gibt schlimmeres im Leben
Gruß
Heiner
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Mit Garantieschein bist du auf der sicheren Seite.....da passiert nix.....
und nicht verrückt machen lassen....es gibt schlimmeres im Leben
Gruß
Heiner
Hallo Heiner,
Danke für die schnelle Rückmeldung. Bei dem Beitrag von Jim (gestern) klang das irgendwie anders. Dazu gibt es von Hyundai Deutschland keine verbindliche Aussage? Oder wird bei den angesprochenen Fahrzeugen dieser Garantieschein gar nicht erst ausgestellt? -
Hi,
Bei dem Beitrag von Jim (gestern) klang das irgendwie anders.
ich habe nur (wieder) die Aussage von Hyundai zitiert und die sich daraus ergebene Konsequenz.
das es eine Herstellergarantie durch Hyundai nur noch dann gibt, wenn das Fahrzeug als Endkunde bei einem autorisierten Vertragshändler gekauft wird. Für alle anderen Vertriebswege dürfte dann wohl gelten: Keinerlei Herstellergarantie mehr für Hyundai Fahrzeuge, sondern nur noch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.
Dazu gibt es von Hyundai Deutschland keine verbindliche Aussage?
Nein bisher nicht. Zumindest hat Hyundai noch nirgends ein verbindliches Statement dazu gegeben und hier hat sich auch noch kein User gemeldet der dazu von Hyundai eine verbindliche, eindeutige und schriftliche Auskunft bekommen hat.
Das Hyundai Kunden jetzt (ggf.) verunsichert sind ist nicht meine Schuld. Lieber auf einen Umstand hinweisen statt ggf. auf die Nase fallen. Wie auch von anderen Usern hier im Forum schon häufig geschrieben und empfohlen: Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte sollte man direkt bei Hyundai Deutschand an-/nachfragen.
VG Jim